Gebührenrechner Rundfunkgebühren: Berechnen Sie, welcher Betrag auf Sie zukommt

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Seit Januar 2013 gilt die neue, geräteunabhängige Rundfunkgebühr. Künftig sind nur noch die Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und Pkw entscheidend. Die offizielle Verlautbarung: Die Abwicklung wird einfacher, kleinere Betriebe sollen gar entlastet werden. Erste Erfahrungswerte aus dem Handwerk zeigen: Es wird nicht zwingend billiger. Berechnen Sie hier die Belastung für Ihren Betrieb.

© Dirk Meissner

Bis zum 31. Dezember 2012 gab es in Deutschland die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Nachdem diese ausgedient hatte, übernahm Anfang des Jahres 2013 der "ARD ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice" die bisherigen Aufgaben der GEZ. Seither zieht dieser Beitragsservice die Rundfunkbeiträge in Deutschland ein.Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Rundfunkstaatsvertrag.

Doch wofür genau werden diese Beiträge eigentlich verwendet? Wer muss in Deutschland einen Rundfunkbeitrag bezahlen? Wie gestaltet sich die Situation in Unternehmen und Handwerksbetrieben? Diesen Fragen gehen die nachfolgenden Abschnitte auf den Grund.

Informations- und Bildungsauftrag

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sollen dafür sorgen, dass sich alle Bürger über aktuelle Geschehnisse informieren können. Sie haben zudem einen Lehrauftrag und strahlen daher viele Sendungen aus, die als "Bildungsfernsehen" bezeichnet werden können. Um die journalistische Arbeit der Rundfunkanstalten zu finanzieren, wird der Rundfunkbeitrag erhoben.

Sender und Landesrundfunkanstalten in der Übersicht:

Bundesweit übernimmt das Deutschlandradio ( Deutschlandfunk , Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova) die öffentlich-rechtliche Berichterstattung im Bereich des Hörfunks. Im Fernsehen (und Online) gibt es in Deutschland zwei große Sender:

Zusätzlich gibt es in Deutschland die Landesrundfunkanstalten, die sowohl Hörfunk als auch TV-Programm (und Online-Formate) anbieten:

Betriebe und private Haushalte sind verpflichtet, Rundfunkbeiträge zu bezahlen

Zu Zeiten der GEZ wurde der Rundfunkbeitrag pro Gerät berechnet. Seit 2013 gibt es dieses Berechnungsmodell nicht mehr.Die Abrechnung findet nun pro Haushalt statt. Dabei ist es allerdings unwesentlich, ob Sie das Angebot der öffentlich-rechtlichen in Anspruch nehmen oder nicht. Zahlen müssen Sie so oder so. Paragraf 8 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags (RFinStV) definiert, wie hoch der Rundfunkbeitrag in Deutschland pro Haushalt ausfällt:

  • Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist aktuell auf monatlich 18,36 Euro festgesetzt.

Auch Unternehmen müssen sich an der Zahlung der Rundfunkbeiträge beteiligen. Mehrere Versuche gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen sind bis dato gescheitert. Er bleibt somit verpflichtend.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags richtet sich bei Firmen nach Anzahl der Betriebsstätten und Fahrzeugen

Auf der offiziellen Website rundfunkbeitrag.de heißt es: "Kleinunternehmen ohne Mitarbeiter oder mit wenigen Mitarbeitern zahlen niedrigere Rundfunkbeiträge als große Firmen." In der Praxis sieht das so aus:

  • Staffel 1: Kleinunternehmen mit bis zu 8 Beschäftigten zahlen für jede Betriebsstätte einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro.

  • Staffel 2: Kleinunternehmen mit 9 bis 19 Beschäftigten zahlen für ihre beitragspflichtige Betriebsstätte monatlich 18,36 Euro.

  • Staffel 3: Mittelständische Betriebe mit 20 bis 49 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 36,72 Euro.

  • Staffel 4: Mittelständische Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 91,80 Euro.

  • Staffel 5: Unternehmen mit 250 bis 499 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 183,60 Euro.

  • Staffel 6: Unternehmen mit 500 bis 999 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 367,20 Euro.

  • Staffel 7: Unternehmen mit 1.000 bis 4.999 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 734,40 Euro.

  • Staffel 8: Unternehmen mit 5.000 bis 9.999 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 1.468,80 Euro.

  • Staffel 9: Unternehmen mit 10.000 bis 19.999 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 2.203,20 Euro.

  • Staffel 10: Unternehmen ab 20.000 Beschäftigten zahlen je Betriebsstätte 3.304,80 Euro.

Ein Kraftfahrzeug pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist beitragsfrei, jedes weitere wird mit monatlich 6,12 Euro berechnet. Für jede zugehörige Betriebsstätte ist das erste Hotel-, Gästezimmer oder die Ferienwohnung beitragsfrei.

Zahlung des Rundfunkbeitrags erfolgt über ein Online-Beitragskonto

Die monatlichen Ausgaben für den Rundfunkbeitrag leiten sich also an der Anzahl der Beschäftigten ab. Auch die Anzahl der Kraftfahrzeuge nimmt Einfluss auf die Höhe des Rundfunkbeitrags. Schaffen Sie sich als Unternehmer ein neues Firmenfahrzeug an, müssen Sie dieses entsprechend beim "ARD ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice" angeben.

Ändert sich die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen, so müssen Sie diesen Umstand zwischen dem 1. Januar und dem 31. März, also zu Jahresbeginn, melden. Die Zahlung des Rundfunkbeitrags erfolgt über ein Online-Beitragskonto. Dieses können Sie unter portal.rundfunkbeitrag.de erstellen. Dort können Sie dann auch alle Rechnungen einsehen. Weitere Informationen bezüglich des zu zahlenden monatlichen Rundfunkbeitrags liefert auch das Ratgeberportal anwalt.org und der praktische Beitragsrechner des ARD ZDF-Deutschlandradio Beitragsservice.

Nutzen Sie den Beitragsrechner zur Berechnung des Rundfunkbeitrags im Betrieb:

Hinweis: Der Beitragsrechner dient lediglich zu Ihrer Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den errechneten Rundfunkbeitrag.