Gebührenrechner Rundfunkgebühren: Berechnen Sie, welcher Betrag auf Sie zukommt
Seit Januar 2013 gilt die neue, geräteunabhängige Rundfunkgebühr. Künftig sind nur noch die Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und Pkw entscheidend. Die offizielle Verlautbarung: Die Abwicklung wird einfacher, kleinere Betriebe sollen gar entlastet werden. Erste Erfahrungswerte aus dem Handwerk zeigen: Es wird nicht zwingend billiger. Berechnen Sie hier die Belastung für Ihren Betrieb.
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr auf den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag umgestellt. Für Privathaushalte heißt das: eine Wohnung, ein Beitrag. Wie viele Personen in einer Wohnung leben und wer seit wann welche Geräte zu welchem Zweck bereithält, ist nicht mehr von Interesse.
Lästiges Zählen von Geräten entfällt
Für Unternehmer gilt ähnliches: Künftig ist nicht mehr die Anzahl der Rundfunkgeräte entscheidend, sondern die Zahl der Betriebsstätten und dort beschäftigten Mitarbeiter sowie die Anzahlt der Kraftfahrzeuge. Der neue Rundfunkbeitrag soll Klein- und Kleinstbetriebe entlasten. Unternehmen und Institutionen mit maximal acht Beschäftigten müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Das kommt insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern zugute. Bei bis zu 19 Beschäftigen wird ein Rundfunkbeitrag fällig. Diesen beiden Beitragsstaffeln sind laut Aussage der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten 90 Prozent der Betriebsstätten zuzuordnen.
Besonderheiten bei Betriebsstätten und Kraftfahrzeugen
- Liegt eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung, für die bereits ein Beitrag entrichtet wird, ist diese Betriebsstätte beitragsfrei.
- Pro Betriebsstätte ist ein Kraftfahrzeug beitragsfrei. Zur korrekten Berechnung Ihrer künftigen Rundfunkggebühr geben Sie daher bitte nur die Anzahl der beitragspflichtigen Kfz an.
Beitragsrechner
Hinweis: Der Beitragsrechner dient lediglich zu Ihrer Information. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den errechneten Rundfunkbeitrag.