GEZ-Reform bestätigt: Warum Sie auch ohne Fernsehempfang zahlen müssen

Betriebe, die einen Computer mit Internet-Anschluss haben, müssen Rundfunkgebühren zahlen – ob mit oder ohne Fernsehempfang. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Ab 2013 gibt es eine GEZ-Gebühr für alle Unternehmen, die Gerätezahl spielt keine Rolle.

Ab nächsten Jahr: Alle Betriebe mit PC müssen GEZ bezahlen
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Am 1. Januar 2013 im Rahmen der Neuregelung des Rundfunkbeitrags fallen für Wohnungen und Betriebstätten Rundfunkbeiträge unabhängig davon an, ob dort Fernseh-oder Radiogeräte, internetfähige Computer oder Smartphones genutzt werden. Pro Haushalt wird künftig GEZ-Gebühr fällig. Vergleichbares gilt für Unternehmer: Entscheidend für die Rundfunkgebühr sind Anzahl der Betriebsstätten, der dort beschäftigten Mitarbeiter sowie der Fahrzeuge.

BVG: GEZ-Beitrag für alle Unternehmer verfassungkonform

Das Bundesverfassungsgericht hat die kommendes Jahr in Kraft tretende Beitragsänderung nun bestätigt: Ein Rechtsanwalt hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, der den PC in seiner Kanzlei unter anderem für Internet-Anwendungen nutzt, aber keine Rundfunksendungen empfängt. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde in letzter Instanz abgewiesen mit der Begründung, die Erhebung der Gebühr verletze den Anwalt nicht in seinen Grundrechten und sei erforderlich für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Praktischer Gebührenrechner berechnet GEZ-Beitrag, Umfrage mit eindeutigem Ergebnis

Praktische Hilfe: Mit unserem Beitrags-Rechner samt wichtigen Informationen zu Besonderheiten bei mittleren Betrieben, können Sie errechnen, welche GEZ-Gebühr für Ihren Betrieb fällig wird. Hier finden Sie unsere Umfrage "Neue Rundfunkgebühr: Wird Radio und Co. für Sie ab 2013 teurer?" Die offizielle Verlautbarung: Die Abwicklung wird einfacher, kleinere Betriebe sollen gar entlastet werden. Doch entspricht das wirklich der Realität? Das Umfrageergebnis zeigt: So sieht es wirklich aus.