Investitionen Gewinn reduzieren

Bereits mit geplanten Investitionen können Gründer kräftig Steuern sparen. So funktioniert das.

k Investitionen

Gewinn reduzieren

Firmenwagen, Maschinen, Werkzeuge, Büromöbel – für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, neu oder gebraucht, die ein Betrieb innerhalb der nächsten drei Jahre anschaffen will, kann er 40 Prozent des Preises steuermindernd von seinem Gewinn abziehen. Dabei darf das Betriebsvermögen bei Bilanzierung bis zu 335000 Euro betragen. Einnahmen-ÜberschussRechner profitieren vom „Investitionsabzugsbetrag“, wenn ihr Gewinn nicht höher als 200000 Euro ausfällt. Insgesamt darf ein Unternehmen bis zu 200000 Euro steuerlich geltend machen. Das maximale Investitionsvolumen liegt bei 500000 Euro.

Beispiel: Nächstes Jahr soll eine neue Maschine für 60000 Euro gekauft werden. Das schlägt bereits dieses Jahr mit 24000 Euro zu Buche.

Tipp: Wer geringfügig über den Werten liegt, sollte kurzfristig mit seinem Steuerberater sprechen.

Steuern klein rechnen

Aus Unwissenheit verpassen Gründer oft gute Chancen zum Steuern sparen. Grund genug, sich vorab zu informieren und rechtzeitig einen erfahrenen Experten einzuschalten.

Steuersachen überlässt Daniel Schwabe, Kfz-Technikermeister in Aachen, Ehefrau Charlotte: Sie hat die Buchhaltung für seine Firma Dell-Aix übernommen. „Ich investiere ungefähr zwei- bis dreimal in der Woche zwei Stunden Zeit“, berichtet sie.

Sobald es allerdings deutlich mehr Aufwand wird, wollen die beiden einen Steuerberater einschalten. Charlotte Schwabe: Daniel Schwabe konzentriert sich auf seine Geschäftsidee, kleinere Blechschäden an Autos ohne neue Lackierung auszubessern. „Die Kunst dabei ist, das Blech so geschickt herauszudrücken, dass der Lack nicht reißt“, erklärt er. Betriebsberater Alexander Krott von der Handwerkskammer Aachen hat ihn bei seinem Schritt in die Selbständigkeit unterstützt.

Viele Gründer nehmen sich aber von Anfang an einen Steuerberater, um auf der ganz sicheren Seite zu sein. Die Experten können den Jungunternehmer beraten und gegenüber dem Finanzamt vertreten. Sie helfen ihren jungen Mandanten auch, Ausgaben, die vor der Gründung angefallen sind, als Betriebsausgaben abzusetzen. „Dadurch erzielt der Gründer am Anfang meist noch keinen nennenswerten Gewinn. Einen Verlust kann er als Einzelunternehmer mit anderen Einkünften verrechnen“, so Steuerberater Michael Stoll in Pforzheim.

Auch Ersattung der Umsatzsteuer möglich

Typische Betriebsausgaben, die vor der eigentlichen Gründung entstanden sein können, sind vor allem Fahrtkosten, mit dem Pkw 30 Cent je gefahrenem Kilometer, Eintrittsgelder für Gründermessen, Kosten für Gründerseminare, Fachliteratur, Schrank, Regal oder Büromaterial. Auch die Erstattung der Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen kommt infrage.

Der Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug bleibt selbst dann erhalten, wenn die Betriebseröffnung 2010 oder 2011 aus welchen Gründen auch immer nicht stattfindet.Sobald der Betrieb in den ersten drei Jahren Gewinn abwirft, sollte der Unternehmer Geld für die Steuer beiseite gelegt haben. „Wenn das Finanzamt Steuern nachfordert, die Vorauszahlungen rückwirkend erhöht und laufende anpasst, sind dann liquide Mittel vorhanden, um das zu begleichen“, rät Steuerberater Stoll.