Vergleichsportale im Test Gewerbeversicherung: Vergleich der Vergleichsportale

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Betriebshaftpflicht, Betriebsversicherung, Gebäudeversicherung und Geschäftsinhaltsversicherung

Die Vergleichsportale für gewerbliche Versicherungen versprechen viel: übersichtliche Marktvergleiche, vorteilhafte Konditionen, verständlich aufbereitete Informationen. Aber leisten sie das auch? Wir haben Angebotslücken sowie krasse Preisunterschiede von bis zu 60 Prozent gefunden.

Die Tarifvergleiche der Vergleichsportale zeigen unterschiedliche Ergebnisse
Gleicher Tarif - verschiedene Prämien. Die Tarifvergleiche der Vergleichsportale zeigen unterschiedliche Ergebnisse. - © WoGi-stock.adobe.com

Man nehme … einen ganz normalen Maler-, Tapezierer- und Lackierbetrieb, erstelle ein Risikoprofil der Firma und ihrer Tätigkeiten und schließe eine Inventar- oder Inhaltsversicherung ab, die alle Betriebseinrichtungen sowie Waren und Vorräte gegen die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel sowie gegen Einbruchdiebstahl- und Leitungswasserschäden schützt.

Man denke auch an den Betriebsunterbrechungsschaden, der abgesichert gehört. Diese Versicherung sichert Ertragsausfälle, Löhne und Gehälter ab, wenn eine der obigen Gefahren den Betrieb vorübergehend lahmlegt. Sie ist übrigens keine Betriebsschließungsversicherung (BSV), die jetzt angesichts des Coronavirus etwa für Hotels eine große Bedeutung erlangt hat.

Und dann gehe man ins Netz, um die günstigsten Tarife zu ermitteln. Dort trifft man auf drei relativ große und seriöse Portale, die Versicherungsvergleiche für Gewerbekunden anbieten:

  • Gewerbeversicherung24,
  • Finanzchef24
  • Blau Direkt.

Letzterer liefert die Datenbasis für verschiedene Portale, so etwa für Finanzpartner.de – diese Seite haben wir aufgerufen. In alle drei Portale gebe man die Daten des Musterbetriebs ein. Wir haben dann noch den Servicedienstleister Softfair hinzugezogen, der die Branche aufmischen möchte, aber bisher noch nicht im Netz erreichbar ist. Seine Angebote erreichten uns per Mail. Zur Validierung der Ergebnisse aus dem Netz schreibe man zwei handwerksnahe Versicherer direkt an – in unserem Fall: Signal Iduna und Münchener Verein. Fertig ist der Vergleich der Vergleicher – und hier sind die Ergebnisse.

Kopf-an-Kopf-Rennen

Insgesamt haben wir im Netz 41 Tarife für die Inhaltsversicherung gefunden – diese haben wir verglichen. Erste Erkenntnis: Die Gewerbevergleichsportale haben keine volle Marktabdeckung. So fehlen in der Ergebnisliste nicht nur typische Handwerksversicherer, sondern auch regionale Assekuranzen. Und: Keines der Portale hatte ein ähnlich günstiges Angebot wie die extra angeschriebenen Versicherer Signal Iduna und Münchener Verein. Das zeigt: Die Gewerbevergleichsportale haben nicht immer das günstigste Angebot .

Im Test liegen die Ergebnisse von Finanzchef24 , Gewerbeversicherung24 und Softfair eng beieinander. Etwas abgeschlagen ist Finanzpartner.de (Blau Direkt). Das gilt sowohl für die Prämienhöhe als auch für die Anzahl der dargestellten Tarife: Während die ersten drei Portale zwischen sieben und elf Angebote auflisten, zeigt Finanzpartner.de nur magere vier Tarife.

Zu unserem Erstaunen gibt es am Markt große Preisunterschiede, die sich nicht durch deutlich bessere Leistungen erklären lassen. Und was noch auffiel: Die BGV Badische Versicherung wird in den verschiedenen Portalen mit enormen Prämienabweichungen gelistet. So wird die Prämie in zwei Fällen mit 3.427 Euro angegeben, während Softfair lediglich 1.511 Euro ausweist. Doch selbst diese Prämie liegt rund 1.000 Euro über dem günstigsten Tarif für eine Inhaltsversicherung. Die potenzielle Ersparnis beträgt für Versicherte somit deutlich über 60 Prozent.

Die Leistungen sind vergleichbar

Die Prämienhöhe ist das eine – die versprochene Leistung das andere. Deshalb haben wir bei der Inhaltsversicherung eine Auswertung der Leistungen der zehn günstigsten Tarife durchgeführt. Die Erkenntnis: Die Leistungsunterschiede sind nicht groß. Rat an Handwerksunternehmer: Vergleichen Sie die Ergebnisse von mindestens zwei Portalen, so erhalten Sie vergleichbare Leistungen zum günstigen Tarif. Damit können Unternehmer einen guten Überblick über das Preisniveau in der wichtigen Inhaltsversicherung erhalten und einen Abgleich der Policen, die sie bereits abgeschlossen haben, selbst durchführen.

Tipp: Checken Sie doch mal Ihre Betriebshaftpflichtversicherung in den Portalen – auch da steckt viel Sparpotenzial bei den Prämien.

Unseriöse Anbieter und Abfragen

Es gibt natürlich mehr als die von uns genutzten Vergleichsportale. Wir empfehlen die meisten allerdings nicht, da sie keine anonyme Abfrage ermöglichen. So entpuppten sich gleich zwei Anbieter, nämlich Gewerbeversicherung-Vergleich.com und www.finanzen.de als regelrechte Adresss-Fischer . Sie bieten keinen Gewerbeversicherungsvergleich, sondern geben Daten weiter . Daher der Tipp: Sobald die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse abgefragt werden, sollten Handwerker aussteigen. Auch Versicherungswelt24 und Finanzchecks.de überzeugten uns nicht. Sie bieten lediglich einen Vergleich des Betriebshaftpflichtschutzes an. Daher waren sie für unseren Test nicht relevant. Gleiches gilt für das Portal Gewerbefuchs. Es ermöglicht zwar einen Online-Vergleich der Inhaltsversicherung, packt aber einfach eine Betriebshaftpflichtpolice dazu. Zudem gibt es keinen Vergleich, sondern ausschließlich die Kombi-Police eines einzigen Versicherers.

Probleme beim Handling

„Noch nie konnte ich so schnell und einfach ein für mich sehr unangenehmes Thema abwickeln ... Danke :-)“ schreibt ein Nutzer des Portals Gewerbeversicherung24. Tatsächlich benötigt man in keinem der Portale für die Eingabe seiner Firmendaten länger als rund 15 Minuten. Das ist angemessen. Trotzdem ist es sinnvoll, sich in aller Ruhe mit den Eingaben zu befassen. Denn Fehler können sich schnell einschleichen und zu falschen Ergebnissen führen. So muss beispielsweise bei finanzberater.de der Wert der Waren und Vorräte in einem Kästchen getrennt eingegeben werden. In allen anderen Portalen wird der Gesamtwert beider Positionen erfasst. Waren und Vorräte werden dann jeweils zusätzlich nachrichtlich eingegeben. Wer an dieser Stelle nicht genau hinsieht, gibt schnell zu hohe oder zu niedrige Werte ein und erhält dann auch einen zu hohen oder zu niedrigen Versicherungswert mit entsprechender Prämie.

Die Zahl der Fragen, mit denen der Handwerker sein Risikoprofil beschreibt, unterscheidet sich von Portal zu Portal. So fragt finanzchef24 deutlich weniger als etwa gewerbeversicherung24. Meist werden einfache Standardfragen gestellt, doch auch diese haben ihre Krux: So muss etwa die Frage: „Sind Sie Eigentümer sowohl des Gebäudes als auch der Betriebseinrichtung“ mit ja oder nein beantwortet werden – ein „teilweise“ ist nicht vorgesehen. Große Schwierigkeiten gibt es bei der Abfrage der in der Nähe gelegenen Betriebe. Die Versicherer wollen eine mögliche Gefahrerhöhung ermitteln. Gibt man beispielsweise ein Kühlhaus ein, gilt das nicht bei allen Portalen als „harmlos“. Musste es unter der Rubrik „Sonstiges“ als gefahrerhöhend eingegeben werden, fiel das Vergleichsergebnis hinsichtlich der Versicherer sofort ganz mager aus. Auch die Entfernung der nahegelegenen Betriebe ist relevant. Liegen sie 19 Meter entfernt, müssen sie in manchen Portalen gar nicht genannt werden. In anderen liegt die Grenze bei lediglich 15 Metern.

Zusatzschutz ist kompliziert

Recht viel Versicherungsverständnis wird vom Handwerker beim Zusatzschutz vorausgesetzt. Was soll ein Handwerker mit der Frage „Ist der Baustein Extended Coverage (EC) gewünscht?“ anfangen? Die Erläuterung dieser „erweiterten Absicherung“, die unter anderem Schadenschutz infolge von inneren Unruhen, böswilliger Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen umfasst, ist für eine Onlineabfrage zu umfangreich und zu kompliziert. Auch müssen die Unternehmer wissen, ob sie eine Glasversicherung, einen Extra-Elementarschutz oder eine Elektronikversicherung benötigen. Letztere schützt die Büroeinrichtung zusätzlich, bietet aber beispielsweise keinen Hackerschutz. Hierfür wäre eine Cyberpolice notwendig, die aber bei keinem Portal in der Abfrage der Inhaltsversicherung auftaucht.

Tücken im Detail

Auch unser Musterbetrieb stellte die Portale vor Schwierigkeiten. Denn unser Handwerker führt auch Lackierarbeiten durch – was der Hinweis auf einen Mischbetrieb sein könnte. Wer seinen Betrieb so klassifiziert und bei Gewerbeversicherung24 eingibt, erhält gar kein Online-Ergebnis, sondern landet im Ausschreibungsportal für das persönliche Daten abgefragt werden. „Noch ist die Kalkulation eines Mischbetriebs online nicht möglich“ , bestätigt Jens Kollenda, Leiter des Sales Management bei Gewerbeversicherung24. Unser Musterkunde sei aber kein Mischbetrieb, denn dafür bedarf es einer atypischen zweiten Haupttätigkeit. „Kein Mischbetrieb liegt beispielsweise vor, wenn ein Gas- und Wasserinstallateur im Rahmen seiner Einbautätigkeiten auch Wände verputzt oder ein Schreiner Trockenbauwände hochzieht“, so Kollenda. Anders ist es, wenn der Schreiner auch Elektroinstallationen durchführt. Das entspricht nicht mehr der typischen Tätigkeit eines Schreiners. In der Zukunft soll es bei Gewerbeversicherung24 die Möglichkeit geben, verschiedene Haupttätigkeiten einzustellen und dann auch für Mischbetriebe einen sofortigen Onlinevergleich zu erhalten. Kollenda sagt: „Bis dahin sollten solche Handwerker keine Scheu haben, unsere Ausschreibungsplattform zu nutzen.“ Sie sei ebenfalls weitgehend automatisiert. Und als Ergebnis würde der Kunde dann wieder einen Vergleich mit mehreren Tarifen als Übersicht erhalten.

Vergleichsergebnisse im Urteil

„Das Angebot der vergleichbaren Tarife ist noch sehr dünn, wird aber voraussichtlich in den nächsten Jahren zunehmen“, ist der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück, Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler (BDVM), überzeugt. „Ich bin sehr dafür, dass sich Handwerker über Gewerbeversicherungsportale schlau machen“, sagt er. Sie könnten dann ganz anders ins Gespräch mit dem Versicherungsmakler gehen. Abschließen sollten sie hier einen Vertrag aber nach seiner Meinung eher nicht. „Handwerker brauchen im Schadenfall eine lokale Begleitung“, so Brück. Bei Schäden müsse der Beauftragte des Versicherers durch einen unabhängigen Vermittler beaufsichtigt werden, um Nachteile für den geschädigten Handwerker zu vermeiden. Eine solche lokale Nähe könnten die virtuellen Vergleichsportale nicht herstellen.

Gleichzeitig sollten Handwerker in einem regelmäßigen Dialog mit ihrem Versicherungsbetreuer bleiben. „Ändern sich Gesetze oder die Rechtsprechung, muss der Berater seinen Kunden informieren“, sagt Andreas Kutschera, Versicherungsberater aus Mönchengladbach. Aktuell hat er alle seine Kunden angeschrieben, um sie darauf hinzuweisen, dass bei einer Voll- oder Teilschließung eines Betriebs aufgrund der Corona-Krise eine sogenannte Gefahrerhöhung vorliegt. „Es gibt beispielsweise ein höheres Einbruchsrisiko, wenn bestimmte Betriebsbereiche plötzlich leer stehen“, warnt Kutschera. Daher müssten Handwerker ihren Versicherer „unverzüglich“ über eine Betriebsschließung in Kenntnis setzen. Andernfalls drohten bei einem Schaden hohe Abzüge.

Was die Portale nicht leisten

Fraglich sei, ob virtuelle Makler diesen umfassenden Service bieten. Zudem würden Vergleichsportale nur Bedingungen vergleichen, im Dialog mit den Assekuranzen seien aber individuelle Lösungen möglich. „Werden das Anlagevermögen sowie Waren und Vorräte exakt aufgelistet, kann man beispielsweise erreichen, dass Versicherer voll, also bis zur Versicherungssumme auf den Einwand der Unterversicherung verzichten“, erläutert Kutschera. Zudem müsse bei Handwerkern in Städten dafür gesorgt werden, dass das Unternehmen bei einem Totalschaden an anderer Stelle wieder aufgebaut werden kann, da dies oft durch den Bebauungsplan erforderlich werde. Kutschera weiß: „Da helfen Standardregeln, wie die Übernahme der ‚Kosten durch behördliche Auflagen‘ kaum.“

Auch der Versicherungsberater Frank Golfels aus Greven sieht ein „Sich-Schlaumachen“ über Vergleichsportale als grundsätzlich sinnvollen Ansatz. Eine sichere Risikoanalyse sei so aber kaum möglich. So sei die Frage, was ein „gefahrerhöhender Betrieb in der Nachbarschaft“ ist, schwierig zu beantworten – was auch unser Vergleich bestätigt. Golfels: „Im Leistungsfall können dann Probleme wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht entstehen.“ Das könnte durch eine Betriebsbesichtigungen gemeinsam mit dem Versicherer verhindert werden.

Fazit der Experten:

Schlaumachen per Vergleichsportal hilft, die Preise des vorhandenen Schutzes oder die Preisvorschläge in Verhandlung mit Maklern zu hinterfragen. Der Abschluss sollte aber besser über einen leibhaftigen regionalen Experten erfolgen.