Gewerbeanzeigenverordnung erleichtert Kampf gegen Schwarzarbeit

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Der Bundesrat hat eine neue Gewerbeanzeigenverordnung verabschiedet. Die neue Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens soll die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erleichtern und auch Scheinselbständigkeit verhindern.

Bündnis gegen Schwarzarbeit
Durch die neue Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens soll die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erleichtert werden. - © dapd

Schon seit langem fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), die Scheinselbständigkeit bereits bei der Gewerbeanzeige sowie bei der Eintragung in die Handwerksrolle zu bekämpfen. Die Voraussetzungen für eine tatsächlich selbständige Tätigkeit müssten bereits zu diesem Zeitpunkt geprüft und die Gewerbedaten bei Anhaltspunkten auf Scheinselbständigkeit an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) übermittelt werden.

Bisher waren mit der Gewerbeanzeige keine Nachweispflichten über das Vorhandensein einer Betriebsstätte, von Geschäftsräumen oder eines Geschäftskontos verbunden. Durch die jetzt vorgesehene Verpflichtung der Behörden, Gewerbeanzeigen auf Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit zu prüfen (Prüfungspflicht) und diese Verdachtsfälle der FKS zu übermitteln (Übermittlungspflicht) wird nun eine seit langem offene Regelungslücke geschlossen. 

Weitere Schritte der Gesetzgebung müssen aber folgen, fordert ZDB-Präsident Hans-Hartwig Loewenstein: „Leider stellen wir zunehmend kriminelle und zum Teil sogar mafiöse Strukturen fest. Deshalb bedarf es zur Optimierung der Bekämpfung der organisierten Formen der Kriminalität im Bereich von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit auch Änderungen im Strafrecht, beispielsweise nach dem Vorbild des Bandendiebstahls für die bandenmäßige Begehung des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und des Unterschreitens der Mindestlöhne.“ 

Besondere Verantwortung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit komme aber auch den Handwerkskammern zu. Diese sollten verpflichtet werden, vor der Eintragung von Ein-Mann-Betrieben in die Handwerksrolle deren Krankenversicherung zu prüfen. Der Missbrauch der (Schein-)Selbständigkeit könnte damit eingedämmt und ein oft vorprogrammierter sozialer Abstieg von Scheinselbständigen, die oftmals eher Opfer als Täter sind, verhindert werden., so der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.