Baufinanzierung Geteilte Zinsbindung nachteilig

Bei der Baufinanzierung raten Banken zur Aufteilung der Kreditmittel - meist zum Nachteil der Kunden.

Baufinanzierung

Geteilte Zinsbindung nachteilig

Viele Hausbanken favorisieren das Aufteilen von Kreditmitteln bei der Baufinanzierung. Der Grund: Zwei Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten würden die Finanzierung kostengünstig und flexibel machen. Die Vorgehensweise: Der größte Teil der Fremdmittel wird für zehn oder 15 Jahr zu einem festen Zinssatz verliehen, was für Zinssicherheit sorge. Das kleinere Restdarlehen wird entweder kurzfristig festgeschrieben oder variabel verzinst, in der Regel für fünf Jahre.

Für Tobias Lücke, Leiter Baufinanzierung bei der comdirect Bank, haben geteilte Darlehen jedoch einen großen Nachteil: "Läuft die Zinsbindung des Kurzdarlehens aus und möchte der Bauherr aufgrund eines günstigeren Kreditangebots die Bank wechseln, gelingt ihm dies nur selten." Der Grund dafür ist, dass sich zwei Banken die Grundschulden teilen müssten. "Da die neue Bank jedoch den Teil der Grundschuld erhält, der in der Rangfolge hinter dem länger laufenden Darlehen steht, also erst an zweiter Stelle im Grundbuch notieren würde, erhöht sich ihr Ausfallrisiko. Sie wird daher entweder einen Zinsaufschlag verlangen oder die Finanzierungsanfrage ablehnen", erläutert Lücke.

Ähnliches gilt für die bereits finanzierende Bank. Da sie genau weiß, dass der wechselwillige Kunde schlechte Karten bei einer anderen Bank hat, wird sie unter Umständen nicht den allergünstigsten Zinssatz für das fällige Anschlussdarlehen anbieten. Damit läuft der Kreditnehmer Gefahr, im Endeffekt schlechter abzuschneiden, als wenn er von Anfang an auf ein einziges Darlehen gesetzt hätte. (comdirekt/gb )