Gesundheitsvorsorge für die Mitarbeiter

Wenn Handwerker ihre Mitarbeiter belohnen wollen, können sie das mit einer neuen betrieblichen Krankenzusatzvorsorge tun. Wie Sie Fachkräfte mit der Gesundheitsvorsorge binden und was die Versicherungen anbieten.

Von der betrieblichen Krankenzusatzvorsorge profitieren die Mitarbeiter, und der Chef geht auch nicht leer aus. Mit den Beiträgen zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung kann der Arbeitgeber Abgaben sparen.

Das Prinzip funktioniert wie bei der betrieblichen Altersvorsorge. Außerdem kann er mit dem Angebot Fachkräfte an seinen Betrieb binden, als Arbeitgeber wird der Handwerker so deutlich attraktiver. Unternehmer, die sich für dieses Angebot interessieren, sollten sich allerdings im Vorfeld beraten lassen und steuerliche Aspekte gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen.

„Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung werden neuerdings steuerlich gefördert. Hintergrund ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofes“, erklärt Hartmut Schroer von der Halleschen Krankenversicherung. Die Gesellschaft gehört zu dem bislang guten Dutzend Krankenversicherern, die solche speziellen Gruppenverträge für kleinere und mittlere Handwerksbetriebe seit diesem Jahr anbieten.

Anders als bei Einzelverträgen gibt es hier keine Wartezeiten, auch die Gesundheitsprüfung für die Mitarbeiter entfällt ganz oder teilweise. Außerdem können auch Angehörige zu den günstigen Konditionen des Gruppenvertrags mitversichert werden.

Mit den Beiträgen zur betrieblichen Krankenzusatzversicherung seiner Mitarbeiter kann der Arbeitgeber außerdem seine Betriebsausgaben drücken. Sie gelten nach dem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhof steuerrechtlich als Sachzuwendungen, die bis zu einem Betrag von 44 Euro monatlich je Mitarbeiter von Steuern und Abgaben befreit sind.

Tipp: Handwerksunternehmer können ihre Mitarbeiter in günstigen betrieblichen Gruppenverträgen versichern. Die Angebote der Gesellschaften hat handwerk magazin im Download zusammengestellt. Die Angebote der Versicherungen umfassen ambulante und stationäre Behandlungen sowie Leistungen für Zähne und Sehhilfen. Rund ein Duzend Versicherungen bieten hier Verträge an.