Gesetzliche Rentenversicherung: Renteneinstieg richtig managen

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Wie Sie den Berufsausstieg richtig angehen, wann Sie mit Abschlägen rechnen müssen und was Sie während der Rente hinzuverdienen dürfen.

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    © Christian Hüller
    „Nach 35 Jahren die Rentenver­sicherung zu verlassen, war für mich die richtige Entscheidung.“ Jochen Forßbohm, führte Forßbohm & Söhne in Leipzig in vierter Generation. Nach fast 60 Arbeitsjahren zieht sich der Maurermeister in den Ruhestand zurück.
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    © Chart: handwerk magazin
    Große Sprünge sind mit den Durchschnittsrenten in Deutschland nicht möglich.
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    © Mahel
    „Wer im Ruhestand mehr als 450 Euro verdient, rutscht schnell von der Voll- in die Teilrente ab.“ Tanja Mahel, ­Rentenexpertin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Berlin.

Den Maurerhammer einfach fallen lassen, wenn das gesetzliche Rentenalter erreicht ist? Für Jochen Forßbohm war das vor neun Jahren keine Option. Rentenbezug ja, aber Ruhestand nein. Der Maurermeister aus Leipzig hat auch mit 65 Jahren weiter voll gearbeitet und sich auf den kaufmännischen Teil im Betrieb konzentriert – allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen. Daneben standen Verpflichtungen aus ehrenamtlicher Arbeit als Obermeister der Bauinnung und Präsident des Zweckverbundes Ostdeutscher Bauverbände (ZVOB). Erst mit 70 Jahren trat er deutlich kürzer. „Durch meine beiden Söhne konnte ich das.“ Ein Sohn ist Maurermeister, der andere Diplomingenieur. Jochen Forßbohm hat sich mittlerweile weitgehend aus dem Tagesgeschäft zurückgezogen. Trotzdem ist er als Gesellschafter der Firma gefordert und sein fachlicher Rat gefragt. Allmählich lasse das aber nach. „So muss es auch sein“, findet er. Für ihn ist das ein fließender Übergang in den Ruhestand nach rund 60 Arbeitsjahren.

Rente muss man sich leisten können

Frühzeitig in Rente gehen oder lieber erst später? Voll oder nur teilweise arbeiten? Vor dieser Entscheidung steht jeder Handwerksunternehmer im letzten Drittel seines Berufslebens. Der Eintritt in den Ruhestand bedarf aber gerade bei selbständigen Handwerkern einer guten Vorbereitung und Planung. Denn letztendlich entscheiden finanzielle Faktoren, wann Handwerker sich die Rente auch leisten können. Unternehmer sollten dazu prüfen, wie hoch ihre gesetzlichen Ansprüche aus der Rentenversicherung sind. Einen ersten Anhaltspunkt liefert hier die jährliche Information der Rentenversicherung. Außerdem kommt hinzu, was die privaten Rücklagen hergeben und was Handwerker im Ruhestand ohne Abschläge bei der Rente dazu verdienen dürfen.

Oft reicht die Versicherungszeit nicht

Denn wie Maurermeister Forßbohm arbeiten viele Handwerker oft nach der Betriebsübergabe als Rentner weiter. Häufig sind die Gründe finanzielle Erwägungen oder einfach Spaß an der Arbeit. „Solange es die Gesundheit zulässt, gibt es keinen Grund aufzuhören“, sagt Forßbohm. Einen vorzeitigen Ruhestand hat er deshalb nie in Betracht gezogen, obwohl er sich das leisten konnte. Forßbohm zahlte bis zum 50. Lebensjahr in die gesetzliche Rentenversicherung ein, insgesamt macht das 35 Jahre. Diese „Rente für langjährig Versicherte“, die er mit 65 Jahren dann auch bezog, reichte ihm als finanzielle Basis. Anschließend sorgte er allerdings privat weiter vor.

„Frührente und sich weiter im Betrieb nützlich machen ist für viele Handwerker eine Option“, weiß Jörg Strobel, Rentenberater bei der Rentenversicherung in Sachsen, aus Beratungsgesprächen mit Selbständigen. „Doch bei vielen funktioniert das nicht.“ Denn oft reicht die Versicherungszeit und damit die Rente nicht aus. Wer es als Handwerker der A-Gewerke bei den 18 Pflichtjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung bewenden lässt, hat oft keine Wahl und muss weiter arbeiten. „Es bleibt schlicht nichts anderes übrig, als bis zur Regelaltersgrenze zu warten“, so Strobel. Je nach Geburtsjahr liegt sie zwischen 65 und 67 Jahren.

Langjährig freiwillig versicherte Selbständige wie Forßbohm haben da mehr Spielraum. „Die Gestaltungsmöglichkeiten für den Übergang zur Rente sind bei Angestellten und Selbständigen ähnlich“, sagt Tanja Mahel, Rentenexpertin von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Ab 35 Versicherungsjahren ist eine vorgezogene Rente möglich, aber meist nur mit finanziellen Abschlägen. Erst ab 45 Versicherungsjahren werden die vollen Altersbezüge gezahlt (siehe Tabelle, Seite 50).

Rente mit 63 Jahren ist Ausnahme

„Mit 63 Jahren vorzeitig und ohne Abschläge in Rente zu gehen, das trifft nur auf die Jahrgänge 1951 und 1952 zu. Schon der Jahrgang 1953 kann das erst mit 63 Jahren und zwei Monaten – mit jedem Jahrgang zwei Monate später. Sodass es letztlich auf 65 Jahre hinausläuft“, erklärt Rentenberater Strobel. Handwerker seien sich bei der Planung darüber oft nicht im Klaren. Das gelte auch für die Rentenabschläge, wenn man früher in Rente geht. Beim geplanten Einstieg in den Ruhestand sollte sich jeder Handwerker mit Blick auf die individuellen Lebensumstände von Experten der Deutschen Rentenversicherung, die in jedem Bundesland vertreten ist, beraten lassen. Das betrifft auch einen möglichen Hinzuverdienst in der Rente.

Für Maurermeister Forßbohm ist das kein Problem. Denn wer wie er regulär Rente bezieht, kann unbegrenzt dazuverdienen. Rentensteigernd wirkt sich das allerdings nicht mehr aus. Das könnte sich künftig ändern. Nach dem Willen der Großen Koalition sollen die Weichen hier neu gestellt werden, um Arbeit im Alter attraktiver zu machen.

„Bei vorgezogenen Altersrenten kann nebenbei ein Minijob angenommen werden“, sagt Rentenexpertin Mahel. Es sollten aber nicht mehr als 450 Euro Verdienst im Monat sein. „Sonst rutscht man automatisch von der Voll- in eine Teilrente.“ Hier gelten dann wieder spezielle rentenrechtliche Regeln.

Regierung bessert nach

Änderungen bahnen sich jedoch auch hier an. Im Rahmen des aktuellen Maßnahmenpakets plant die Bundesregierung auch, die Hinzuverdienstregelungen zu vereinfachen. Der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand soll dadurch flexibler werden. Selbständige kommen nach Mahels Erfahrung nicht selten erst kurz vor Rentenbeginn, um ihre Rentenansprüche zu klären. Die Handlungsmöglichkeiten sind dann aber begrenzt. Berater Strobel hat es in der Sprechstunde der Rentenversicherung Sachsen vor allem mit Problemfällen zu tun: mit Handwerkern um die 60 Jahre, deren Rente gering ausfallen wird. „Wenn sie das feststellen, dann wachen viele auf“, sagt der Rentenberater. „Zur Beratung sollte man gehen, wenn man sich selbständig macht, in jungen Jahren. Da lässt sich die Altersvorsorge noch verbessern. Nur gesetzliche und private Altersvorsorge ergeben eine runde Sache.“

Auch wenn der Spielraum am Ende des Arbeitslebens nicht mehr so groß ist. Es macht Sinn, sich spätestens fünf Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter auf den aktuellen Stand bringen zu lassen, empfiehlt Rentenexpertin Mahel. „Mit der jährlich verschickten Renteninformation hat jeder ein Update seiner Ansprüche in der Hand. Auch diejenigen, die nicht mehr laufend Beiträge zahlen.“

Beitragslücken rückwirkend schließen geht nicht. Die Rente nachzubessern, funktioniert im Alter kaum. Zwar können selbständige Handwerker, die schon vor Jahren ausgeschieden sind, mit einer freiwilligen Zahlung an die gesetzliche Rentenkasse die Altersbezüge aufbessern. Doch sind hier maximal 60 Euro mehr Monatsrente drin, wenn ein Jahr freiwillig der gültige monatliche Höchstbeitrag von 1159,40 Euro eingezahlt wird.