Neue BSV-Verträge Betriebsschließungsversicherung: Abgesichert bei Betriebsstopp – außer im Falle einer Pandemie

Zugehörige Themenseiten:
Betriebsversicherung, Coronavirus und Risikomanagement

Alt-Verträge aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV) wurden gekündigt. Neue Verträge klammern den Pandemieschutz aus – mit einer Ausnahme. Und die ist teuer. Was Handwerker jetzt wissen müssen und tun können.

Versicherung bei Betriebsschliessung
Betriebsschließungsversicherung (BSV) – abgesichert, wenn der Staat beschließt, dass der Betrieb nicht öffnen darf. - © daniilvolkov - stock.adobe.com

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen an den Rand des Ruins getrieben. Besonders betroffen: Hotels, Gastronomen und Zulieferer für diese Branchen. Viele dieser Unternehmen haben eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung (BSV) abgeschlossen – die bei Seuchenmaßnahmen durch die Behörden den wirtschaftlichen Schaden tragen soll. Doch es ist strittig, ob diese Policen tatsächlich greifen: Die Versicherer sagen, sie zahlen, wenn im Betrieb ein Seuchenfall auftritt – aber nicht, wenn als Vorsichtsmaßnahme im Rahmen einer Pandemie alle Betriebe geschlossen werden. Die Versicherten argumentieren, sie hätten ihren Betrieb gegen staatliche Schließung aufgrund von Seuchen versichert und genau dieses sei nun eingetreten. Da die Formulierungen in den Policen ungenau sind, kommt es zu Gerichtsurteilen, die Mal der einen und mal der anderen Seite recht geben.

Tipp: Handwerker sollten nun prüfen, ob sie ebenfalls Ansprüche geltend machen können. Das ist sogar möglich, wenn der Schutz gar nicht abgeschlossen wurde, der Vermittler aber eigentlich – wie etwa bei einem Restaurant – dazu hätte raten müssen. Das ist ein Beratungsverschulden, der Agent oder Makler haftet.

Neue Policen

Tatsächlich hat es eine Pandemie in der jüngeren Geschichte Europas noch nie gegeben. Forschungsinstitute und auch die UNO rechnen aber damit, dass es künftig mehr Seuchen geben wird. Darauf reagieren die Assekuranzen: Sie kündigen die unklaren alten BSV-Policen und bieten im Gegenzug neue Verträge an. Diese sollten sich Handwerker ganz genau ansehen. Auf den ersten Blick sind sie meist günstig, decken derzeit aber – fast – nie coronabedingte Schäden und solche durch künftige Pandemien ab. Unternehmer sollten hier vorsorgen: Es ist nicht auszuschließen, dass Behörden künftig schon beim ersten Aufflackern von seuchenartigen Infektionen Unternehmen oder Branchen das Arbeiten verbieten. Eine BSV macht für viele Betriebe nur dann Sinn, wenn diese Situationen abgesichert sind.

Fehler in den Alt-BSV-Policen

Für Jan Wichmann war die Vollabsicherung seines Betriebes immer wichtig. Ihm gehört das reetgedeckte Hotel Graf Bentinck, das idyllisch in Dangast am Jadebusen, dem südlichsten Zipfel der Nordsee, liegt. „Wir sind familienfreundlich und gleichzeitig ein komfortables Tagungshotel“, sagt er. Da es an der friesischen Küste oft sehr stürmisch ist, hat er sich für alle erdenklichen Ernstfälle vorbereitet. „Wir sind eigentlich rundum versichert“, sagt Wichmann und schiebt nach: „Dachten wir bisher.“

Wichmann hat eine BSV abgeschlossen, „die alle Krankheiten absichert, die dazu führen könnten, dass die Behörden einen Betrieb schließen“, erzählt er. Für 60 Tage Schließungszeit wurde ein Tagessatz von 3.000 Euro bei der Helvetia Versicherung abgesichert. Denn wenn ein Hotel schließt, laufen viele Kosten einfach weiter – unter anderem die für die Versicherungen. Mit Corona trat der Ernstfall ein . Zehn Wochen war das Graf Bentinck dicht. Daher fordert Wichmann nun die versicherte Summe von 180.000 Euro von der Helvetia. Doch der Versicherer windet sich heraus. Er will für Corona nicht leisten, macht aber ein „Kulanzangebot“ von sechs Prozent der versicherten Summe. „Eine lächerliche Entschädigung“, ärgert sich Wichmann. Zudem verlangt die Helvetia gleichzeitig eine Abgeltungserklärung für alle Ansprüche. „Das wird als Druckmittel eingesetzt. Die Versicherung will die Not der Hoteliers ausnutzen und sich billig freikaufen“, so Wichmann wütend.

Klagen bei fast jedem Landgericht

Der Besitzer des 4-Sterne-Hotels will kämpfen. Dafür hat er über den Osnabrücker Fachanwalt für Versicherungsrecht, Klaus Kohake, der für seine Mandanten bundesweit über 20 Verfahren in Sachen BSV betreut, nun eine Klage gegen die Versicherung eingereicht.

Damit ist er nicht allein. Fast jedes Landgericht in Deutschland beschäftigt sich bereits mit einem BSV-Fall. Allein in München hängen derzeit noch rund 90 Klagen an. In zwei Fällen hat das Landgericht München I bereits entschieden – zugunsten der Kläger. So muss die Versicherungskammer Bayern (VKB) dem Gastwirt des Augustinerkellers über eine Million Euro zahlen (Az.: 12 O 5895/20). Und die Haftpflichtkasse (HK) muss die Gaststätte Sankt Emmeramsmühle in München wegen der Corona-Schließung mit 427.170 Euro entschädigen. Beide Klagen wurden im Oktober 2020 entschieden. Die Versicherer denken über eine Berufung nach.

Demgegenüber hat am 21.10.2020 die Allianz, Deutschlands größter Versicherer, klein beigegeben. Sie hat sich mit dem Kläger, dem Betreiber des Gasthauses „Paulaner am Nockherberg“, im Streit um 1,1 Millionen Euro, gütlich geeinigt. Wie viel Geld geflossen ist, bleibt ein Geheimnis. Anders das Verhalten der Helvetia: Sie hat schon in zwei Verfahren gewonnen, allerdings im November vor dem Landgericht Hamburg verloren (4.11.2020, AZ.: 412 HKO 91/20). „Ein gutes Zeichen für Hotelier Jan Wichmann“, sagt Anwalt Kohake. Notfalls will sich sein Mandant an die nächste Instanz wenden, das Oberlandesgericht.

Vorsicht bei Kulanz

Noch immer versuchen Versicherer, die Kunden mit „Kulanz“ von einer Klage abzubringen. Meist wird 15 Prozent der versicherten Summe für eine Haftzeit von 30 Tagen angeboten. Im Gegenzug verzichten die Versicherten auf weitergehende Ansprüche – Abgeltungserklärung genannt. Experten, wie der Fachanwalt für Versicherungsrecht Stephan Michaelis aus Hamburg, halten diese Angebote für unwirksam. Er rät Unternehmen, die diese Erklärung bereits unterschrieben haben, ihren Fall zu überprüfen . Ist das Angebot unwirksam, ist auch die Abgeltungserklärung hinfällig.

Was der Allianz-Vergleich bedeutet

Ob der Vergleich der Allianz mit dem klagenden Wirt eine Trendwende im Umgang mit BSV-Klägern ist, bezweifeln viele Anwälte. So auch Philipp Sahm, von der Kanzlei Beiten Burkhardt aus Frankfurt, der ebenfalls BSV-Kläger betreut. „ Die Allianz verfolgt eine in Massenverfahren typische Strategie. Sie besteht darin, negative ‚Leuchtturm-Entscheidungen‘ zu verhindern, die weitere Betroffene zu einer Klage verleiten könnten.“ Was möglich und sinnvoll ist, hat handwerk magazin in der Checkliste „Entschädigung aus Alt-BSV-Policen“ zusammengestellt.

Trend zur BSV

Die Betriebsschließungsversicherung ist durch den Corona-Leistungsstreit bundesweit bekannt geworden – und sorgt für Nachfrage. „Es gibt ein starkes Interesse nach diesem Schutz aus allen Branchen“, sagt Experte Hans-Georg Jenssen vom Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler BDVM. Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach bestätigt dies. Und das, obwohl die neuen Policen einen deutlich eingeschränkten Schutz bieten. „Er gilt nur, wenn im Betrieb ein Mitarbeiter an Corona erkrankt und daher der Betrieb von der örtlichen Behörde geschlossen wird.“ So wie beispielsweise im Schlachtbetrieb Tönnies in Rheda-Wiedenbrück.

Der HDI Top-Schutz

Aktuell gibt es nur eine einzige Assekuranz, die den Pandemieschutz einschließt und das ist der HDI aus Hannover: „Wir sind weiterhin überzeugt, dass BSV-Schutz von Unternehmen auch im Fall von pandemischen Ereignissen über privatwirtschaftliche Lösungen möglich sein muss und möglich ist“, sagt Christoph Wetzel, Vorstandsvorsitzender der HDI Versicherung , nicht ohne Stolz. Doch der HDI lässt sich seine Sonderlösung auch fürstlich entlohnen. Die HDI-BSV-Police kostet mehr als das Fünffache des üblichen Preises. Dafür wurde der Versicherer aber auch schon zur Kasse gebeten. Rund 120 Schäden wurden bereits in der „zweiten Welle“ gemeldet. Wetzel: „Bei den gemeldeten Schäden handelt es sich zum einen um Quarantäneschäden sowie Anordnungen gegen Mitarbeiter oder den Unternehmer.“ Diese Schäden würden vom HDI reguliert, während Schäden aufgrund von Allgemeinverfügungen gemäß den neuen Bedingungen abgelehnt werden.

Zahlung auf freiwilliger Basis

Manche Assekuranzen haben anstandslos aus ihren bisherigen BSV-Policen geleistet , obwohl auch in ihren Verträgen die Rechtslage nicht eindeutig war. „Dies war wohl einer Risikoabwägung geschuldet“, munkelt man in der Branche. Assekuranzen, die nur eine geringe Anzahl an Verträgen in ihren Büchern hatten, konnten sich ausrechnen, wie hoch ihre maximale Leistungsverpflichtung sein würde. Dem hätten sie ihren Imagegewinn und gesparte Gerichtskosten gegenübergestellt, wenn sie zahlen. Auch diese Versicherer haben nun aber ihre Altverträge gekündigt und bieten neue Verträge mit Pandemieausschluss an.

Was die neue BSV leistet

Erst wenn die Weltgesundheitsorganisation Corona nicht mehr als Pandemie einstuft, ist diese Viruserkrankung in den neuen BSV enthalten. Behördliche Einzelverfügungen zu einer Betriebsschließung wegen Corona sind dann versichert – allein der HDI macht hier eine positive Ausnahme. Neu ist auch, dass die meisten Versicherer in ihren BSV-Bedingungen klargestellt haben, dass das Infektionsschutzgesetz dynamisch angewandt wird. Das heißt: Kommen ein neues Virus oder eine neue Krankheit hinzu, ist diese automatisch mitversichert.

Schon heute ist etwa eine Salmonelleninfektion geschützt. „Im Schadenfall zahlen wir im Rahmen der individuell vereinbarten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und Haftzeiten den Gewinn und die fortlaufenden Kosten, wenn der Betrieb auf behördliche Anordnung in Form einer Einzelverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geschlossen wird“, so der offizielle Wortlaut der R+V zum neuen Schutz. Außerdem übernimmt die neue BSV die Lohnfortzahlung bei Tätigkeitsverboten, den Warenwert bei Vernichtung oder Wertminderung der Waren, die Kosten für Desinfektion sowie für Beobachtung. Die Behörden können nämlich Beobachtungsmaßnahmen anordnen, also beispielsweise die Analyse von Proben in Laboren.

Prämien sind unterschiedlich

Bei der Ergo und den meisten anderen Versicherern gilt eine Haftzeit von 30 Tagen, selten sind es 60 Tage oder mehr. Versichert wird ein vereinbarter Tagessatz. Für unseren Musterbetrieb, eine Bäckerei mit fünf Angestellten und einem Jahresumsatz von 1,5 Millionen Euro, geht der Münchener Verein von einer täglich notwendigen Versicherungssumme von 4.615 Euro aus. Anders der HDI, er kalkliert mit 5.000 Euro, von denen aber nur 75 Prozent also 3.750 Euro ersetzt werden. Erfolgt tatsächlich eine Schließung über die gesamte Haftzeit von 30 Tagen, erhielte der Bäcker beim Münchener Verein so rund 139.000 Euro; beim HDI rund 113.000 Euro. Dafür müsste der Bäcker beim Münchener Verein eine Jahresprämie von 447 Euro zahlen; beim HDI wären es hingegen sogar 1.168 Euro.

Wir haben zu Vergleichszwecken mit einer Tagesentschädigung von 1.000 Euro für 30 Tage gerechnet und die Prämien daraufhin umgerechnet. Dann wäre das Angebot des HDI mit 311 Euro pro Jahr mit Abstand am teuersten und die 60 Euro der Basler Versicherung die günstigste Prämie. In der aktuellen Pandemie ist aber auch der HDI eigentlich konkurrenzfähig. Denn er ist eben derzeit die einzige Assekuranz, die für Corona-Infektionen im Betrieb noch leistet.

Neue BSV-Policen starten 2021

Noch ist beim neuen BSV-Schutz vieles im Entstehen. Eine Reihe von Assekuranzen versichert derzeit keine Neukunden, da sie auf die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warten. So bieten die Alte Leipziger, DEVK, Inter und Württembergische erst im kommenden Jahr wieder einen BSV-Schutz an. Wichtig: Die neuen Policen werden von vielen Assekuranzen nun auch für alle Handwerker angeboten. Beim HDI können alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von fünf Millionen Euro einen solchen Schutz erhalten. Bisher war die Absicherung meist auf lebensmittelverarbeitende Unternehmen sowie die Medizin- und Gastrobranche beschränkt. Da der Schutz meist recht günstig ist, sollten Hand­werker ihn einfach „mitnehmen“.

Keinen Soloschutz kaufen

Solopolicen – also reine BSV, ohne An­bindung an andere Versicherungen – gibt es übrigens nur bei der Ergo. Sie sind nicht unbedingt sinnvoll. „ Die BSV ist lediglich eine Ausschnittsdeckung“, erläutert ­Dr. Rainer Reitzler, Vorstandschef des Münchener Vereins. „So war die BSV im Münchener Verein immer an eine Gesamtlösung der Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung gekoppelt.“ Eine solche Kopplung wird auch von un­ab­hängigen Beratern befürwortet. „ Die ­Betriebsschließungspolice ersetzt beispielsweise nicht die notwendige Betriebs­unterbrechungsversicherung“, erklärt ­Experte Kutschera. Der Betriebsunter­brechungsschutz wirke viel weiter. So etwa, wenn der Betrieb aufgrund einer versicherten Gefahr, wie Brand oder Überschwemmung, eingestellt werden muss.

Kein Pandemieschutz verfügbar

Bis es einen echten Pandemieschutz gibt, dürften einige Jahre vergehen. Derzeit arbeiten viele Verbände, wie GDV, BDVM und Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft GVNW, an einer Lösung. So soll ein sogenanntes „Public-Private Partnership“ entstehen, erläutert Hans-Georg Jenssen vom BDVM. Dabei soll sich der Staat an der Finanzierung einer solchen Pandemie-Abdeckung angemessen beteiligen. Ob eine solche Lösung für Handwerksbetriebe bezahlbar sein wird, muss die Zukunft zeigen.

Diese Versicherer zahlen

Im Fall einer COVID-19-Erkrankung eines Mitarbeiters und der daraus folgenden Betriebsschließung haben die folgenden Versicherer Schäden in angegebener Höhe erstattet. Bei den meisten Zahlern sind die Regulierungen noch nicht abgeschlossen. Daher dürften die Leistungen noch steigen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt die Versicherungssumme des Betriebsschließungsmarktes über alle Betriebsarten und alle Branchen – vom Arzt über das Hotel bis zum Friseur – auf rund 20 Milliarden Euro.

  • Der HDI hat für rund 2.100 Fälle bereits 54,2 Millionen Euro gezahlt.

  • Die Signal Iduna leistete bisher 31,7 Millionen Euro Entschädigung an 2.114 Unternehmen.

  • Bei der Barmenia wurden für 126 Fälle rund 2,2 Millionen Euro gezahlt.

  • Die DEVK hat nach dem ersten Lockdown 1.500 Schäden mit rund 5,1 Millionen Euro entschädigt. Für den zweiten Teil-Lockdown wurden schon 160 Schäden gemeldet.

  • In sechsstelliger Höhe hat auch der Münchener Verein entschädigt.

  • 15 Prozent hat die R+V Versicherung aus Kulanz geleistet, denn die Bedingungen erfassen laut BDVM „ganz eindeutig“ keine COVID-19-Schäden. Bundesweit hat die R+V freiwillige Zahlungen in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro geleistet.