Geschäftsverkehr: Zahlungsverzug bekämpfen

Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen soll es nicht mehr geben. - © Mytho/iStockphoto

Zahlungsverzug bekämpfen

Seit 2011 fordert das Europäische Parlament, dass der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr reduziert werden muss. Das Bundeskabinett hat deshalb einen Gesetzentwurf beschlossen. Er beinhaltet Anpassungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 271 und § 288).

Demnach sollen Geschäftspartner künftig in ihren Verträgen keine Zahlungsfristen von mehr als 60 Tagen vereinbaren dürfen. Handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, müssen diese bereits nach 30 Tagen zahlen – nur in Ausnahmefällen erst nach 60 Tagen.

Außerdem wurde der Zinssatz bei Zahlungsverzug für Geschäfte ohne Verbraucher auf neun anstatt acht Prozentpunkte angehoben. Zudem sollen Auftraggeber bei verspäteter Zahlung in Zukunft eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zahlen müssen.