Geschäftsübergabe: Musterklage zum Gesellschafterwechsel verloren

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Die Planung der eigenen Nachfolge verursacht regelmäßig hohe Kosten. Doch wie der Bundesfinanzhof jüngst entschieden hat, sind nicht alle Aufwendungen rund um die Staffelübergabe absetzbar.

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Der Bund der Steuerzahler hat in einem Musterverfahren bis zum Bundesfinanzhof geklagt – und zum Nachteil der Unternehmer verloren. In dem Urteil (Az.: IV R 44/12) stellen die obersten Finanzrichter klar, dass ein Wechsel der Gesellschafter im Rahmen der Nachfolge grundsätzlich nur das Gesellschaftsverhältnis betrifft. Die Folge: Die Kosten für Rechtsanwälte oder den Notar sind damit nicht betrieblich veranlasst und müssen von dem ausscheidenden bzw. dem einsteigenden Gesellschafter privat beglichen werden. Einen Betriebsausgabenabzug gewährt der Fiskus nicht. Das Urteil betrifft alle Firmenchefs, die Anteile an einer Personengesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen wollen.