Geschäftskonto: Wenn die Hausbank kündigt

Die Bank darf ohne Begründung das Konto kündigen. Wie sich Handwerker dann verhalten sollten.

Das Ende einer Geschäftsbeziehung: Handwerker sollten sich bei Kündigung wehren. - © adam36/iStockphoto

Wenn die Hausbank kündigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Entscheidungsfreiheit von Banken gestärkt. Nach einer aktuellen Entscheidung darf eine private Bank einem Unternehmenskunden den Vertrag über sein Girokonto ohne Begründung kündigen. Diese Entscheidung ist für alle Handwerker wichtig, da die Richter klarstellen, dass die grundlose Kündigung von Bankkonten erlaubt ist. Ein Geschäftskonto ist aber die Basis für jeden Betrieb. Auch die negative Signalwirkung einer Kontokündigung auf Geschäftspartner kann verheerend sein. Deshalb sollten sich Handwerker im Ernstfall dagegen wehren.

Urteil gilt nicht für Sparkassen

Etwas anderes gilt für Sparkassen, die aufgrund ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrags an Grundrechte gebunden sind. Im Gegensatz zu privaten Banken wie etwa Deutsche Bank oder Commerzbank sind Sparkassen Institute des öffentlichen Rechts. Damit unterliegen sie dem Willkürverbot. Das heißt, anders als eine Privatbank darf eine Sparkasse damit nur aus sachlichen Gründen das Geschäftskonto eines Betriebs kündigen. Eine private Bank kann dagegen „einem Unternehmer sein Konto kündigen, wenn der zugrundeliegende Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, ein Kündigungsrecht vereinbart ist und mindestens eine zweimonatige Kündigungsfrist eingehalten wird“, erklärt Marc Pussar, Rechtsanwalt bei SKW Schwarz in Frankfurt und Experte für Bankenrecht und Finanzierungen.

Ein Handwerksunternehmer, dem die Bank das Geschäftskonto kündigt, sollte schnell reagieren, um innerhalb der Kündigungsfrist eine Lösung zu finden und so den Schaden gering zu halten. „Der Unternehmer muss direkt mit seiner Bank sprechen, um zu erfahren, warum das Konto gekündigt wurde. Mögliche Missverständnisse lassen sich so unbürokratisch und schnell ausräumen“, empfiehlt Pussar. Zeichnet sich aber ab, dass keine schnelle Lösung zu erwarten ist, sollte der Unternehmer einen Anwalt aufsuchen.

Bei Kündigung genau prüfen

Für das weitere Vorgehen des betroffenen Unternehmers ist es wichtig, vorab die aktuelle Rechtslage zu prüfen, um die eigene Verhandlungsposition gegenüber der Bank zu kennen. Kommt es zum Streit über die Fortführung einer Geschäftsbeziehung, sind Kunden aber gut beraten, genau zu prüfen, ob das Institut auch alle Formalien eingehalten hat.