Reisekosten 2014: Geldwerten Vorteil bei Dienstwagen mindern

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Dienstwagen und Reisekosten

Durch gezieltes Management der Tätigkeitsorte können Sie den bei der Lohnsteuer zu versteuernden geldwerten Vorteil auf Dienstwagen reduzieren. Die aktuellen Änderungen bei den Reisekosten 2014 machen's möglich.

Reisekosten
Handwerksbetriebe, die einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, können seit Januar gezielt Steuern sparen. - © Pavel Mitrofanov (Fotolia)

Arbeitgeber, die einem Mitarbeiter einen Dienstwagen zur Verfügung stellen, können den bei der Lohnsteuer zu versteuernden geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte seit 1.1.2014 gezielt mindern.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat zwei Niederlassungen. Arbeitnehmer Müller, der einen Dienstwagen nutzt (Listenpreis 40.000 Euro), ist bislang in der 50 km von seinem Wohnort entfernten Niederlassung tätig. Das führt pro Monat zu einem geldwerten Vorteil von 600 Euro (40.000 Euro x 0,03% x 50 km).

Gestaltung: Muss der Arbeitnehmer einmal im Monat für eine Lagebesprechung in die nur 30 km entfernte Niederlassung, kann der Arbeitgeber ihm diese Niederlassung als erste Tätigkeitsstätte zuordnen.

Tipp: Da diese erste Tätigkeitsstätte nicht mehr als 15 Mal im Monat angefahren wird, ermittelt sich der geldwerte Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach der 0,002%-Regelung (BMF, Schreiben v. 1.4.2011, Az. IV C 5 – S 2334/08/10010). Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt danach nur noch 24 Euro (40.000 Euro x 0,002% x 30 km).