Geld früher kassieren

Inkasso | Der neue Datenschutz verzögert Bonitätsauskünfte. Betriebe sollten ihre Außenstände jetzt noch zügiger eintreiben.

Öffentliche Auftraggeber zahlen noch schleppender als gewerbliche und private Kunden. Dafür droht bei ihnen aber kein Forderungsausfall. - © handwerk magazin

Geld früher kassieren

Andreas Best aus Berlin hat sich auf Gold spezialisiert. Der Malermeister vergoldet mit modernster Technik hochwertige Gegenstände wie Stuck, Bilderrahmen oder ganze Wände. Mit drei Beschäftigten setzt der kleine Betrieb nur 80000 Euro um.

„Deshalb freuten wir uns besonders über den sehr großen Auftrag einer Firma, für 10000 Euro die Decke ihres Eingangsbereiches zu vergolden“, so Best. Die 4000 Euro Abschlagszahlung fürs Gold kamen noch wie vereinbart. Doch dann blieben weitere Überweisungen aus.

Ehefrau Anja Best, die sich als Steuerfachangestellte und als Volljuristin auch um die Buchhaltung kümmert, hakte nach: „14 Tage nach der Rechnung rief ich an und fragte, ob mit der Arbeit alles in Ordnung sei – es gab keinerlei Beanstandung“, erinnert sie sich. „Schließlich überwies uns der Kunde von den 6000 Euro 2500. „Künftig holen wir ab 10000 Euro eine Bonitätsauskunft ein, um das Risiko einzuschränken.“

Schuldner geschützt

Eine Negativmeldung der Auskunftei hätte Best bei diesem Kunden noch etwas genutzt. Doch mit einer Änderung des Datenschutzgesetzes erhalten Auskunfteien Mitteilungen über negatives Zahlungsverhalten bei Privatpersonen, Gewerbetreibenden, Einzelkaufleuten und Freiberuflern nur noch zeitverzögert. Wer das weiß, baut in Vertrag und Ablauf eines Auftrags Sicherheiten ein und verbessert das Forderungsmanagement.

Mit der Novelle des Datenschutzgesetzes muss der Handwerksbetrieb bei einer vom Kunden nicht anerkannten Forderung zunächst zweimal erfolglos mahnen, bevor er ihn etwa Creditreform, der SAF Forderungsmanagement GmbH in Heidelberg oder einem anderen Inkassodienstleister meldet. Zwischen der ersten Mahnung und der Datenweitergabe müssen mindestens vier Wochen liegen.

Früher durften die Gläubiger säumige Schuldner sofort den Auskunfteien melden. „Wir befürchten negative Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten und eine Zunahme von Forderungsausfällen, warnt Volker Ulbricht, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Vereine Creditreform aus Neuss. Denn viele Schuldner können diese Schonfrist dazu nutzen, trotz Zahlungsunfähigkeit weitere Aufträge zu erteilen.

Telefoninkasso kann helfen

Deshalb sollten Handwerksbetriebe bereits im Werkvertrag Abschlagszahlungen einbauen, um den potenziellen Forderungsausfall zu verringern. „Beim Restbetrag gilt es, Forderungen zügig einzutreiben“, so Peter David, früher Richter am Oberlandesgericht München. Er bestätigt Anja Best mit ihrem Versuch des Telefoninkassos. „Wenn eine Mitarbeiterin des Handwerksbetriebes beim säumigen Kunden anruft und ihn freundlich fragt, weshalb er nicht zahlt, eröffnen sich oft praktische Regelungen“, so David.

Betriebe, denen das eigene Forderungsmanagement zu mühsam ist, können Inkassodienstleister wie Creditreform damit beauftragen, ihre Außenstände einzutreiben. Das ist auch nach der Änderung des Datenschutzgesetzes sofort möglich. Creditreform, SAF, Euler Hermes oder Bürgel arbeiten ebenfalls mit Telefonanrufen freundlicher Mitarbeiter des Callcenters.

Anja Best in Berlin setzt weiter auf den persönlichen Kontakt, zumal sie weiß, wie mühsam der bis zu zwei Jahre lange Rechtsweg ist.

harald.klein@handwerk-magazin.de