Außenstände Geld besser eintreiben

Zehn Millionen Mahnverfahren, teure Prozesse, überlastete Gerichtsvollzieher – wer mit Justizias Hilfe an sein Geld kommen will, hat es schwer. Doch die EDV hilft zunehmend.

Geld besser eintreiben

Gut eine Million Mahnverfahren mehr gingen in jüngster Vergangenheit jedes Jahr bei deutschen Gerichten ein. Inzwischen ist die Marke von zehn Millionen Verfahren überschritten worden. Um die Flut gerichtlicher Mahnverfahren abarbeiten zu können, haben fast alle Bundesländer das automatisierte Verfahren eingeführt. „Das geht recht flott“, weiß Gabriele Lindhofer, Rechtsanwältin in München (www.kanzlei-lindhofer.de). „Interessant ist das Mahnverfahren zudem, weil hier nur eine halbe Gerichtsgebühr anfällt, anstatt drei wie bei der Klag.“

So funktioniert’s:

  • 1. Im gut sortierten Schreibwarenladen wird der „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ gekauft. Wichtig ist, dass es speziell der für das maschinelle Verfahren ist. Andere können in der EDV der Gerichte nicht verarbeitet werden.
  • 2. Der Antrag wird mit einer Schreibmaschine (oder am PC, etwa mit der CD von Peter David, www.haufe.de) genau ausgefüllt. Eine Anleitung dafür, gültig in allen beteiligten Bundesländern, gibt es beim Justizministerium Baden-Württemberg. Die 87-seitige Broschüre kann unter www.justiz-bw.de für zwei Euro bestellt oder kostenlos heruntergeladen werden (Service, Broschüren, „Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren“).
  • 3. Dann wird das Formular ans zentrale Mahngericht geschickt, das für den Gläubiger, also den Handwerksbetrieb zuständig ist. Dieses befindet sich für Baden-Württemberg in Stuttgart, für Bayern in Coburg, für Berlin in den Stadtbezirken Wedding und Schöneberg, für Bremen dortselbst, für Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Hamburg, für Hessen in Hünfeld, für Niedersachsen in Uelzen, für Nordrhein-Westfalen in Euskirchen und Hagen, für Rheinland-Pfalz und Saarland in Mayen, für Sachsen-Anhalt in Staßfurt und für Schleswig-Holstein in Schleswig.
  • 4. Wenn der Antrag korrekt ausgefüllt ist, bekommt der säumige Auftraggeber den Mahnbescheid innerhalb weniger Tage durch die Post zugestellt. Ausreden, der Brief sei niemals bei ihm angekommen, ziehen in diesem Fall nicht: Überreicht wird eine Postzustellungsurkunde, in der vom Zusteller genau notiert wird, wann er wem das Schriftstück des Amtsgerichts übergeben hat. Wenn der Schuldner nicht da sein sollte, dann wird er benachrichtigt. Anders als bei einem Einschreiben gilt der Mahnbescheid damit schon als zugestellt.
  • 5. Fehlt im Antrag eine Angabe – zum Beispiel die Rechtsform des Geschäftskunden – oder stimmt etwas nicht, bekommt der Gläubiger vom Rechtspfleger ein Monierungsschreiben. Sobald er darauf reagiert hat, kann das Verfahren weitergehen.
  • 6. Die Gerichtsgebühr wird dem Gläubiger ganz modern in Rechnung gestellt. Vorbei die Zeiten, in denen zuerst Kostenmarken beim Amtsgericht gekauft und aufgeklebt werden mussten.
  • 7. Der Schuldner hat ab Zugang des Mahnbescheids zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Tut er dies, geht das Verfahren in einen Prozess über, sobald der Gläubiger die restlichen Gerichtskosten (weitere zweieinhalb Gebühren) bezahlt hat.
  • 8. Lässt der Schuldner die Zeit verstreichen, kann der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem er Außenstände eintreiben (lassen) kann.

Praxistauglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahren

„Das geht ohne die sonst übliche Sicherheitsleistung“, erklärt hm-Expertin Gabriele Lindhofer. „Legt der verdutzte säumige Kunde dann Einspruch ein, verhindert das die Zwangsvollstreckung nicht.“

Die Praxistauglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens belegt diese Zahl: „60 bis 80 Prozent enden mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid“, berichtet hm-Experte Peter David, Richter am Oberlandesgericht München a.D. – und das ohne hohe Gerichts- oder Anwaltskosten. Schiebt der Kunde aber schon bei der Rechnung Mängelrügen vor, rät David vom Mahnverfahren ab.

„Bis der Vollstreckungsbescheid zugestellt wird, ist der Kalender des Richters schon mindestens sechs Wochen weiter – in dieser Zeit könnte eine Klage längst laufen“. Also gilt die Faustregel: Beim säumigen, aber einsichtigen Schuldner Mahnantrag stellen, bei Kunden mit Mängelrügen nachbessern oder – wenn diese unberechtigt sind – klagen.

www.letzte-mahnung.de: Online ausfüllen

Der Antrag auf gerichtlichen Mahnbescheid sollte so schnell wie möglich gestellt werden“, sagt auch Rechtsanwalt Klaus Alpmann, Geschäftsführer der Judico GmbH in Ratingen, „denn in 12 bis 16 Prozent der Fälle werden Schuldner insolvent, bevor die Zwangsvollstreckung vorgenommen werden kann“, so seine Erfahrung.

Konkret hilft Judico mit der Seite www.letzte-mahnung.de, die Hilfe beim Erstellen des Mahnantrags anbietet. Mit der kostenlosen Software von letze-mahnung.de kann der Antrag am PC ausgefüllt werden. Das zuständige Gericht, das richtige Formular sowie die Kosten des Verfahrens werden in einem Arbeitsgang automatisch ermittelt. Dann wird das Formular mit den individuellen Daten des Gläubigers bedruckt. Er erhält das unterschriftsreife Formular am nächsten Werktag per Post. Für diesen Druckservice berechnet Judico 12,90 Euro inkl. MwSt. und Versand. Die Kosten und Gebühren für das Mahnverfahren sind bei berechtigter Forderung vom Schuldner zu bezahlen, wenn er sich in Verzug befindet und nicht zahlungsunfähig ist.