- Interview „Gegenleistung sichern“

Steuerberaterin Elisabeth Hurtig (Filderstadt) rät Unternehmern, bei der Sponsoringplanung die steuerlichen Aspekte mit zu bedenken.

„Sponsoring verlangt immer eine Gegenleistung“, weiß Elisabeth Hurtig, Steuerberaterin in Filderstadt. - © Hurtig
- Interview

„Gegenleistung sichern“

handwerk magazin: Was müssen Sponsoren beachten, um ihr Sponsorenengagement auch steuerlich optimal zu gestalten?

Elisabeth Hurtig: Zunächst muss der Unternehmer etwa gemeinsam mit seinem Steuerberater klären, ob es sich wirklich um ein Sponsoring und nicht doch um eine Spende handelt.

Gibt es da steuerlich einen Unterschied?

Ja, denn zum Sponsoring gehört immer eine Gegenleistung, also etwa eine
Trikot- oder Bandenwerbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Ähnliches. Bei einer Spende ist das nicht erforderlich. Die Unterscheidung ist für beide Partner sowohl bei der Ertragssteuer als auch bei der Umsatzsteuer von Bedeutung.

Was sind die Auswirkungen bei der Ertragssteuer?

Ein Unternehmer kann Sponsoringleistungen in vollem Umfang als Betriebsausgabe geltend machen, Spenden hingegen nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Prozent der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Für Vereine sind Sponsoringeinnahmen in aller Regel wirtschaftliche Erträge und müssen somit, anders als Spenden, versteuert werden. Die Entscheidung, ob Sponsoring oder Spende, hängt also wesentlich vom Umfang des Engagements, von der Ertragssituation der Partner und von ihren Zielen ab.

Und wie verhält es sich umsatzsteuerrechtlich?

Beim Sponsoring wird – im Gegensatz zur klassischen Geldspende – Umsatzsteuer fällig. Das gilt übrigens auch für Sachleistungen. Sponsert ein Fleischermeister beispielsweise Würstchen für ein Vereinsfest, muss er die Umsatzsteuer zusätzlich übernehmen. Die kann übrigens auf Basis der Selbstkosten für die Würstchen berechnet werden. Der Unternehmer kann den Betrag als Vorsteuer geltend machen. Oft wird die Umsatzsteuer bei Sachspenden jedoch vergessen. Was den Unternehmern unerwartete Nachforderungen des Finanzamtes beschert.