Gegen die Kredithaie

Kreditverkauf | Banken erklären öffentlich, keine Kreditverträge (mehr) an Finanzinvestoren zu verkaufen. Aber nur wenige Institute geben das dem Kunden auch schriftlich.

Gegen die Kredithaie

Politiker unter Druck. Die massive Kritik an Kreditverkäufen der Finanzbranche zeigt Wirkung. „Das Vertrauen der Bevölkerung in die Immobilie als sichere Wertanlage darf nicht durch profit-orientierte Spekulationen von Kredithaien erschüttert werden“, erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee.

Jedes Jahr verkaufen die Banken private Immobilienkredite an Finanzinvestoren in Höhe von mehreren Milliarden Euro. 2007 wurden Darlehen im Wert von fünf Milliarden Euro übertragen. Rund 70 Aufkäufer sind nach Studien des Instituts für Finanzdienstleistungen in Hamburg derzeit im Markt aktiv. Gefährlich wird es für Kunden, wenn der Investor Kredite als notleidend einstuft. Das kann passieren, wenn die Raten mehrere Monate lang nur einige Tage später als vereinbart oder einmal gar nicht bezahlt werden.

„Zahlt der Kunde seine Raten nicht oder verspätet, kommt ihnen das zupass und sie kündigen vergleichsweise schnell den Kredit“, erklärt Max Herbst, Chef der FMH-Finanzberatung in Frankfurt. Zwangsversteigerung kann die Folge sein. Wie rigoros die Aufkäufer vorgehen, haben schon einige Immobilieneigentümer zu spüren bekommen. Dabei geht es nicht nur um private Immobilienverträge: Auch betriebliche Darlehen von Handwerkern, besichert durch Betriebsgebäude, sind betroffen (siehe hm 03/08).

Keine Garantie für Kunden

Auf den Druck von allen Seiten reagieren die Banken bisher eher zurückhaltend, wie eine Umfrage der renommierten FMH-Finanzberatung in Frankfurt (www.fmh.de) zeigt: Die meisten Institute, sei es die Commerzbank, die Dresdner Bank, die DSL-Bank oder die Sparda Bank Berlin, wollen ihren Kunden auch künftig keine vertragliche Klausel anbieten, die den Weiterverkauf von Kreditverträgen an Finanzinvestoren ausschließt. Die Option zum Weiterverkauf wird damit prinzipiell offen gehalten. Die Commerzbank beispielsweise gibt bei Bedarf eine schriftliche Zusicherung ab, dass die Interessen des Kunden beim Kreditverkauf berücksichtigt werden – was immer das im Fall der Fälle heißen mag. Andere Institute erklären, dass zumindest generell keine Absicht besteht, ordnungsgemäß bediente Kredite zu verkaufen.

Mit solchen unverbindlichen Absichtserklärungen kann der Kunde im Zweifel wenig anfangen. Auf der absolut sicheren Seite ist er nur, wenn ein Weiterverkauf vertraglich untersagt oder nur mit Zustimmung des Kreditnehmers möglich ist. Eine solche Vertragsklausel allerdings bieten bisher nur wenige Institute an – nach der Umfrage der FMH sind es die Gladbacher Bank, die Sparda Bank München und die Victoria Lebensversicherung. Bei der Sparda Bank München kostet diese Zusage den Kreditnehmer nichts, die beiden anderen Institute verlangen einen Zinsaufschlag von 0,05 Prozentpunkten.

Gesetz in Planung

Hilfe vom Gesetzgeber naht: Das von Brigitte Zypries geplante Risikobegrenzungsgesetz soll Kreditinstitute verpflichten, künftig auch Darlehen anzubieten, die nicht veräußert werden können. Für Altverträge ist die Pflicht zur rechtzeitigen Information des Kreditnehmers durch die Bank vorgesehen, wenn sie Verträge verkaufen will. Schließlich soll der Kreditnehmer bei unberechtigter Zwangsvollstreckung einen Anspruch auf Schadensersatz erhalten. Das Gesetz wird noch in den Ausschüssen beraten, es soll noch vor der Sommerpause im Parlament verabschiedet werden.

Klaus Manz

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de