Bankgespräch: Alternativen zu Bürgschaften der Ehefrau bei der Kreditvergabe

Bei der Kreditvergabe bestehen Banken auf Sicherheiten. Gerne werden Bürgschaften der Ehefrauen akzeptiert. Die Frauen schultern damit ein hohes Risiko. Es gibt bessere Alternativen, die Sie im Bankgespräch vorschlagen können.

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    Notlösung: Für Verbraucher, die überschuldet sind, ist die Privatinsolvenz oft der letzte Ausweg.
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    „Unternehmerfrauen fühlen sich für den Betrieb in der Verantwortung.“ Beate Roll, Landesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk, Berlin.

Gefährliche Bürgschaften

Viele Unternehmerfrauen kennen das Problem. Der Handwerksbetrieb muss in Maschinen, den Fuhrpark oder eine neue Halle investieren. Dafür braucht das Unternehmerehepaar einen Bankkredit. Im Gespräch pocht der Banker auf zusätzliche Sicherheiten. Schnell kommt das Thema private Bürgschaft der Unternehmerfrau für das Darlehen auf den Tisch.

Was viele Frauen nicht wissen oder nicht abschätzen können: Wenn sie eine private Bürgschaft für den Betrieb unterschreiben, gehen sie ein hohes finanzielles und persönliches Risiko ein. „Nach wie vor gehören überschuldete Ehefrauen von Betriebsinhabern zum Alltag in Schuldenberatungen“, warnt Rita Hornung, Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Sie rät den Frauen, sich vorab gründlich über Konditionen, Konsequenzen und Alternativen zu einer privaten Bürgschaft zu informieren. Eine Variante ist zum Beispiel, den Kredit über eine regionale Bürgschaftsbank abzusichern. Die Bank erhält so ihre Sicherheit, die Partnerin muss nicht für einen möglichen Kreditausfall persönlich haften.

Dem Druck im Bankgespräch standhalten

Solange alles glatt geht und der Bürge nichts zahlen muss, ist eine private Bürgschaft ziemlich unkompliziert. Trotzdem sollten Unternehmerfrauen sehr vorsichtig sein: Denn sie haften bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft mit ihrem gesamten Vermögen für die eingegangene Bürgschaft. Unternehmerfrauen sitzen dabei oft zwischen den Stühlen. „Viele Frauen lassen sich zu schnell auf eine Bürgschaft ein“, stellt Expertin Hornung immer wieder fest. Entweder weil sie schlecht informiert sind oder weil sie sich in der Verantwortung fühlen, wie Beate Roll, Landesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk in Berlin, bestätigt. Denn ohne Bürgschaft gibt es oft den notwendigen Kredit für den Betrieb nicht. „Für Unternehmerfrauen ist das ein stark belastender Druck“, sagt Roll.

Die Schuldnerberatung gibt den potenziellen Bürgen drei Ratschläge mit auf den Weg: Erstens sollten sie zum Bankgespräch einen neutralen Zeugen mitnehmen und auf einem unterschriebenen Protokoll bestehen. Zweitens sollten Bürgen die Summe und den Zeitraum mit einer sogenannten Höchstbetragsbürgschaft begrenzen. Und drittens auf jeden Fall Alternativen zu einer privaten Bürgschaft recherieren und prüfen.

Alternativen suchen

„Unternehmer, die Sicherheiten für die Finanzierung ihres Projektes brauchen, sollten sich immer zuerst an die Bürgschaftsbank in ihrem Bundesland wenden“, rät Franz Falk von der Handwerkskammer zu Stuttgart. Auch die Banken akzeptieren dieses Modell. „Unternehmen, die keine ausreichenden Sicherheiten zu bieten haben, können den benötigten Kredit mithilfe einer Bürgschaftsbank bekommen. Diese kann eine Ausfallbürgschaft übernehmen, die man als bankübliche Sicherheit bei der Sparkasse akzeptiert“, schlägt zum Beispiel die Sparkasse Heilbronn ihren gewerblichen Kunden vor.

Bürgschaften der Bürgschaftsbanken gibt es für alle gewerblichen Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wurde. Einzige Voraussetzung: Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich sinnvoll sein. Den Antrag stellen Unternehmer über ihre Hausbank bei der Bürgschaftsbank im jeweiligen Bundesland.

Zahlreiche Bürgschaftsbanken bieten auch das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) an. Handwerker können sich in diesem Fall direkt an das Förderinstitut wenden, um eine Bürgschaft zu beantragen. Sie prüft dann den Businessplan und bietet bei positiver Beurteilung eine Kreditbürgschaft zwischen 60 und 80 Prozent der Kreditsumme an. Mit der BoB hat der Unternehmer dann bessere Karten, wenn er eine Bank für seine Finanzierung sucht.

Hohe Belastung durch Bürgschaften vermeiden

Die Kosten für eine Ausfallbürgschaft bei einem der regionalen Förderinstitute sind überschaubar: eine einmalige Bearbeitungsgebühr sowie eine laufende Provision von einem bis 1,5 Prozent der verbürgten Summe.

Der Vorteil liegt aber nicht nur bei den Kosten: Generell sollten Partner, Familienangehörige oder Freunde nicht als Bürgen eingesetzt werden. Die emotionale Belastung ist zu hoch, wenn die Geschäfte schlecht laufen und die Bank die private Bürgschaft einfordert.