Gebäudereiniger: Tariflicher Mindestlohn ist jetzt allgemeinverbindlich

Seit März gilt für alle Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk der tarifliche Mindestlohn. Die unterste Lohngruppe von im Westen 9,80 Euro die Stunde und im Osten von 8,70 Euro wurde nun vom Bundesarbeitsministerium für alle Beschäftigten im Bereich der Innenreinigung für verbindlich erklärt.

Gebäudereiniger
Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen mehr Lohn. - © ddp

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) nun ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden.

Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Das sind die neuen Löhne

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost). Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Für den ebenfalls zur Gebäudereinigung zählenden Bereich der Glas- und Fassadenreinigung gilt der Mindestlohn 2. Dieser beträgt im Westen 12,98 Euro die Stunde und im Osten 11,10 Euro. Die Verordnung des Ministeriums umfasst auch diesen Bereich. Das heißt, wer Glasflächen oder Außenbauteile reinigt, darf nicht weniger als den Mindestlohn 2 erhalten, unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber verbandsgebunden ist oder nicht.

Bundesinnungsverband "an der Grenze der Belastbarkeit"

Der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, erklärt zu dem Tarifabschluss: „Wir Arbeitgeber haben von Beginn an gesagt: Wir möchten eine Einigung, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt. Mit dem jetzt erzielten Kompromiss sind wir exakt an die Grenze der Belastbarkeit für unsere Unternehmen gegangen." Das Ziel sei es gewesen, sowohl eine tarifvertragslose Zeit als auch einen Streik zu vermeiden. Das sei gelungen. Conrady begrüßte, dass "sich die IG BAU konstruktiv an der Konsenssuche beteiligt hat".