Energieberatung: Beraten und ausführen jetzt erlaubt

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Handwerker, die auch als Gebäudeenergie­berater tätig sind, dürfen ihre Vorschläge zur energetischen Bausanierung jetzt auch in Teilen umsetzen. Eine wichtige Voraussetzung gibt es aber.

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    © Illustration: Frank Maier
    Handwerker dürfen jetzt beides: Als Energieberater Kunden betreuen und den Auftrag selbst ausführen.
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    © Sedlmeier
    „Der Listenzwang für Energieberater im Handwerk wird zu einem Musterprozess führen.“ Franz Sedlmeier, ­Kaminkehrermeister, Energieberater (HWK) und Geschäftsführer des EVEU.

Mehr Effizienz in der Beratung

Dirk Schickling kann wieder aufatmen.Nach nur einem Jahr hob die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), über die alle Fördermittel zur energetischen Gebäudesanierung laufen, die sogenannte „vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ gemäß ihrem Förderprogramm „430“ auf. Diese Vorschrift untersagte Energieberatern wie Schickling, der einen SHK- Betrieb im Taunus führt, die entsprechende Teilmaßnahme gemäß dem Sanierungskonzept auch selbst umzusetzen. Das Gleiche galt bislang auch umgekehrt: Wer baute, durfte vorab nicht beratend tätitg gewesen sein. Damit wollte die KfW die Qualitätssicherung der ener­getischen Gebäudesanierung gewährleisten. Schickling und sein Vater Hubert wandten sich aus diesem Grund im Jahr 2013 an die Politik und protestierten gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in Berlin. Die direkte Ansprache per Brief an die KfW sollte den Unmut und das Unverständnis über die Förderprogrammatik zum Ausdruck bringen – ohne Erfolg.

Neue Bedingungen für Förderanträge

Seit 1. Januar 2014 besteht diese Förderungsbremse für Handwerker nicht mehr. Der Heizungsbaumeister darf trotz seiner beratenden Funktion wieder die Heizungsanlage erneuern, der Dachdeckermeister das Dach des Kunden neu decken und der Fensterbauer energieeffiziente Fenster einbauen – vorausgesetzt das Sanierungskonzept sieht diese Maßnahme vor. Neu ist: Wer energetische Gebäudesanierung anbietet und KfW-Fördermittel beantragen will, muss in die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (Dena) eingetragen sein. „Wir fördern die verbindliche Expertenliste, um den Endverbrauchern nach der Aufhebung der Unabhängigkeitsklausel weiter eine geprüfte Qualitätssicherung bei der Energieberatung gewährleisten zu können“, erklärt Sybille Bauernfeind von der KfW.

Der Listeneintrag allein reicht nicht

Ein Meilenstein ist die geänderte Förderpolitik für das Handwerk aber nicht. „Es ist nicht alles Gold, was glänzt“, sagt Michel Durieux vom Handwerkstag Baden-Württemberg. „Die KfW kommt dem Handwerk und deren Kunden zwar mit diesem Bürokratieabbau entegegen, sie verändert ihre Politik aber nicht grundlegend.“ De facto hat die KfW nur das zurückgenommen, was sie selbst zu Beginn des Jahres 2013 eingeführt hatte.

Franz Sedlmeier, Kaminkehrermeister, Innungsmeister und Energieberater aus München, lobt und tadelt die KfW für diesen Schritt: „Die einschränkende Klausel beim Förderprogramm 403 abzuschaffen war dringend notwendig“. Sedlmeier glaubt aber nicht, dass sich das Modell mit der „Eintragungspflicht in die Expertenliste auf Dauer fortführen lässt.“ Auf die KfW käme bald der „erste Musterprozess zu, bei dem ein Handwerker gegen den Listenzwang klagen wird“, so seine Einschätzung. Dirk Schickling ist seit mehreren Jahren bereits in die Liste der Dena eingetragen. Er zeigt sich zwar erleichtert, dass diese Hürde für Handwerker wie ihn von der KfW wieder abgebaut wurde, er sieht hierin aber keine deutliche Verbesserung: „Es besteht immer noch eine klare Benachteiligung für Energieberater im Handwerk“, sagt Schickling. „Eingetragene Ingenieure und Architekten müssen bei der Weiterbildung gegenüber den Energieberatern im Handwerkern nur die Hälfte der Stunden absolvieren.“

Laut Schickling sind Energieberater aus dem Handwerk bei der Vor-Ort-Beratung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird, auch im Nachteil. „Ich darf zwar Vort-Ort-Beratung anbieten, aber der Kunde bekommt keine Fördermittel für die energetischen Sanierungsmaßnahmen.“ Bieten Ingenieure und Architekten die Vor-Ort-Beratung der BAFA an, sei es kein Problem für deren Kunden, Fördergelder zu beantragen.

  • Fakten
  • 11,7 Millionen1
    sanierungsbedürfti­ge Gebäude
    (Baujahr vor erster
    Wärmeschutzverordnung von 1978).
    25 0002
    Energieberater
    in Deutschland
    (seit 1994)
    1000
    neue Gebäudeenergieberater bilden die Handwerkskammern jedes Jahr
    im Handwerk aus.
    1) Stand 2011
    2) Stand 2013
    Quelle: DENA

Energiewende braucht Beratung

Die Energiewende braucht viele qualifizierte Energieberater wie Schickling. Nach Angaben der KfW sind knapp neun Millionen Gebäude unzureichend gedämmt. Laut dem Verband der Energie- und Umweltschutzberater liegt die Sanierungsquote bei einem Prozent. Viel Arbeit und ein lukrativer Markt für alle Beteiligten. Aber erst wenn die Struktur der Förderpolitik entzerrt wird, kann die Energiewende gelingen. „Dazu gehört auch die Verstetigung der Förderprogramme“, sagt Michel Durieux.