Jahresausblick Das ist neu in 2021: Fuhrpark

Zugehörige Themenseiten:
Dieselfahrzeuge, Elektromobilität und Fuhrpark

Neue Typklassen, noch höhere Förderung von Elektro-Fahrzeugen, Erhöhung der Kfz-Steuer: Das Jahr 2021 bringt für Autofahrer und Fuhrparkverantwortliche wichtige Änderungen und Neuerungen. Darauf müssen Sie sich einstellen.

Neuerungen 2021 Fuhrpark
Mit diesen Neuerungen und Veränderungen können bzw. sollten Sie für Ihren Fuhrpark im Jahr 2021 planen. - © handwerk magazin

Förderung von E-Autos

Auch 2021 ist der Fördertopf für den Kauf oder das Leasen eines neuen Elektro-Fahrzeugs oder eines jungen gebrauchten Stromers gut gefüllt. Für Fahrzeuge, die Handwerksbetriebe bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zulassen, gibt es die bekannte Innovationsprämie – mit dem verdoppelten Bundesanteil. Liegt beispielsweise beim Kauf eines Stromers der Nettolistenpreis des Wunschautos unter 40.000 Euro, beträgt der staatliche Förderanteil jetzt 6.000 Euro. Der Herstelleranteil von 3.000 Euro bleibt bei der Innovationsprämie unverändert.

Tipp: Wer vor der Online-Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Respekt hat, sollte sich von den Betriebsberatern der Handwerks­kammern Unterstützung holen. Die Experten können Betriebsinhaber und Fuhrparkverantwortliche dann auch zu den neuerdings gestaffelten Fördersätzen beim Leasing sowie den Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen beraten.

Erhöhung der Kfz-Steuer

Für Autos mit hohem Spritverbrauch steigt kommendes Jahr die Kfz-Steuer. So gelten ab dem 1. Januar 2021 für erstmals zugelassene Pkw neue Tarife, die den CO2-bemessenen Teil der Steuer betreffen. Dem Bundesfinanzministerium zufolge soll "die stärkere CO2-Gewichtung der Steuerbemessung und die Begünstigung besonders emissionsreduzierter Pkw deutliche Anreize für innovative klimaschonende Mobilität" setzen. Wichtig: Nicht betroffen von der Änderung sind bereits zugelassene Fahrzeuge.

Neue Typklassen

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich mitgeteilt hat, müssen sich elf Millionen Autofahrer an neue Typklassen gewöhnen. Demnach können sich rund 4,6 Millionen Autofahrer über eine bessere Typklasse freuen, für mehr als 6,1 Millionen Pkw-Lenker gilt in Zukunft die höhere Einstufung. Allerdings seien große Sprünge die Ausnahme, nur für wenige Modelle gehe es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten, hieß es aus Berlin. Immerhin: Laut den GDV-Zahlen bleibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung für fast drei Viertel respektive rund 30,6 Millionen Autofahrer bei der Typklasse des Vorjahres.

Realverbrauch melden

Bereits seit 2020 verfügen alle Pkw und leichten Nutzfahrzeuge mit neuer Typgenehmigung über einen „On-Board Fuel Consumption Meter“ (OBFCM). Der Hintergrund: Ab 2021 sind die Autohersteller verpflichtet, den Realverbrauch der Fahrzeuge an die EU-Kommission zu übermitteln. Deshalb ist diese Aufzeichnungs-Software ab 2021 für alle erstmals zugelassenen Pkw Pflicht (leichte Nutzfahrzeuge ab Anfang 2022). OBFCM misst beim klassischen Verbrenner den Spritverbrauch, beim Stromer hält es den Energieverbrauch fest und beim Hybrid-Fahrzeug beide Werte.

SCR-Nachrüstung

Noch bis zum 31. März 2021 können sich Handwerksbetriebe überlegen, ob sie sich die SCR-Nachrüstung ihrer Handwerkerfahrzeuge mit Dieselmotor fördern lassen. Infrage hierfür kommen – gemäß den beiden Förderprogrammen – sowohl leichte Transporter bis 3,5 Tonnen als auch schwere Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Die ­Förderabwicklung läuft über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), für die Antragstellung steht wie bislang auch im Internet das Easy-Online-Portal zur Verfügung.

Grafik: Pkw-Leasinganteil im deutschen Flottenmarkt von 2017 bis 2020

Grafik
Pkw-Leasinganteil im deutschen Flottenmarkt, 2017 bis 2020 - © handwerk magazin/Dataforce