Neuerungen 2020 für Autofahrer Fuhrpark: Was sich 2020 ändert

Neue Schadstoffgrenzwerte, weitere Fahrverbote, höhere Bussgelder. Das neue Jahr bringt für Autofahrer und Fuhrparkverantwortliche einige wichtige Änderungen. Darauf müssen Sie sich einstellen.

Thomas Peckruhn, Inhaber mehrerer Autohäuser
Kfz-Unternehmer Thomas Peckruhn freut sich: Auch 2020 gibt es Fördermittel für die Diesel-Nachrüstung. - © Christian Hüller

Digitalradio Pflicht in Neuwagen

Vom 21. Dezember 2020 an müssen Radios in neuen Fahrzeugen sowie neue stationäre Radiogeräte mit Display den Empfang und die Wiedergabe des Digitalradios DAB+ ermöglichen. Die Befürworter der Vorschrift erhoffen sich von der Autoradio-Pflicht einen großen Schub für das Digitalradio. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes setzt die deutsche Legislative Regelungen der Europäischen Union zur Interoperabilität beim Radioempfang in nationales Recht um. In Deutschland sind mehr als 260 unterschiedliche lokale und überregionale Programme über DAB+ verfügbar. Die Abdeckung erreicht 98 Prozent der Fläche, die Autobahnen seien nahezu komplett versorgt.

Erhöhung der Bußgelder

Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll statt 15 bis 30 Euro in diesem Jahr bis zu 100 Euro kosten oder sogar Punkte in Flensburg einbringen. Das sieht eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung vor. Auch dreiminütiges Halten auf Radfahrer-Schutzstreifen auf der Straße würde verboten. Autofahrern, die keine Rettungsgasse bilden, droht eine Geldbuße von bis zu 320 Euro (plus einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg), vorher waren es 200 Euro.

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Für das Überholen von Radfahrern durch Autos (auch von Fußgängern oder E-Tretrollern) soll künftig ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von 2 Metern außerorts gelten. Ein Entwurf des Verkehrsministeriums sieht auch ein neues Schild vor, das Autos auf bestimmten Abschnitten das Überholen von Zweirädern ganz verbietet. Der grüne Pfeil für Rechtsabbieger soll auch für Radfahrer gelten. Analog zu Tempo-30-Zonen für Autos sind in Zukunft auch Fahrradzonen möglich. Die Änderungen sollen nochin diesem Jahr in Kraft treten.

Weitere Fahrverbote drohen

Aufgrund von anhängigen oder geplanten Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Luftreinhaltung sind 2020 weitere Fahrverbote in deutschen Städten möglich. In Stuttgart könnte es zusätzlich zur Verbotszone in der Innenstadt für Euro-4-Diesel auch streckenbezogene Fahrverbote der Euronorm 5 geben. In Berlin gelten in den Bezirken Neukölln und Mitte seit Ende November 2019 auf manchen Streckenabschnitten Fahrverbote. In Städten wie Köln, Bonn, Frankfurt, Mainz und Essen stehen ebenfalls Fahrverbote aus, der genaue Umsetzungstermin ist noch offen.

Schadstoff-Grenzwerte für Autos

Die Labormessung von neu typgenehmigten Pkw wird schon seit September 2017 durch Schadstoff-Emissionsmessungen auf der Straße ergänzt, die sogenannten Real Driving Emissions (RDE). Ab Januar 2020 müssen alle neu typgenehmigten Modelle im RDE-Straßentest höchstens das 1,5-Fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide einhalten (CF 1,5), dürfen also maximal 120 Milligramm pro Kilometer erreichen, ab Januar 2021 gilt diese Vorgabe für alle Pkw-Neuzulassungen in der EU. Die bisherige Euro-6d-TEMP-Norm wird damit zur Euro-6d-Norm.

Hardware-Nachrüstung für Diesel

Das Kraftfahrtbundesamt hat inzwischen einige SCR-Nachrüstsysteme für Euro-5-Diesel genehmigt, weitere werden folgen.

Tipp: Einige Autohersteller geben dafür Zuschüsse bis 3.000 Euro. Obwohl nachgerüstete Diesel immer noch Euro-5-zertifiziert sind, fallen sie dann nicht mehr unter die derzeit verhängten Fahrverbote.

KFZ-Versicherungsklassen ändern sich

Die Kfz-Versicherungen ändern 2020 die Typklassen . Die Neueinstufung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bringt für 4,6 Millionen Autofahrer eine Verbesserung, rund 6,5 Millionen müssen sich auf steigende Beiträge einstellen – das entspricht rund jedem sechsten Auto in Deutschland. Die Typklassen geben den Versicherern eine Einschätzung über das Schadensrisiko eines Autos. Je höher die Typklasse, desto höher die Versicherungsprämie.

Abbiegeassistent für Lkw

Ab dem 1. Juli 2020 müssen neue Lang-Lkw (18,75 m bis 25,25 m) mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet sein, Bestandsfahrzeuge ab 1. Juli 2022.