Firmenpolice Berufsunfähigkeit: So können Unternehmer ihre Mitarbeiter verlässlich und gut versichern

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Handwerker arbeiten körperlich. Doch der Versicherungsschutz für ihre Arbeitskraft ist meist zu teuer. Die Lösung liegt beim Arbeitgeber: Er kann mit einer Firmenpolice helfen – dem Arbeitnehmer und sich selbst.

Ein Sturz von der Leiter, ein Bandscheibenvorfall, ein traumatisches Erlebnis – vollkommen unvorhergesehen kann eine Berufsunfähigkeit eintreten. Glück im Unglück hat, wer gut versichert ist. - © Jens Haberlandt - stock.adobe.com

Betrieblicher Berufsunfähigkeitsschutz (bBU) ist ein spärlich beleuchtetes Segment im Versicherungsmarkt. Wer einen Tarifvergleich oder eine Leistungsübersicht sucht, wird kaum fündig. Grund genug für uns, den Markt zu analysieren.

Einzelverträge sind schwierig

Eine private Police gegen Berufsunfähigkeit gewährt die Assekuranz nicht jedem. Sie prüft akribisch, welche Risiken sie in ihre Bücher nimmt. Heute mehr denn je: Denn wer bereits einmal an Corona erkrankt war, wird aufgrund der ungewissen Langzeitfolgen oft nicht oder erst nach langer Wartezeit akzeptiert. Entscheidend ist der Einzelfall. Laut Stiftung Warentest und dem Informationsportal Finanztip kann sie bis zu zwölf Monate betragen. Individuelle Prüfungen können auch zur Ablehnung führen, wie etwa die Debeka aus Koblenz bestätigt.

Nachteilig für das Handwerk ist auch, dass es bei privater BU eine massive Preisdifferenzierung nach Berufen gibt. Während Hochschullehrer als risikolos gelten und ihren Vertrag für kleines Geld erhalten, müssen zum Beispiel Dachdecker tief in die Tasche greifen – wenn sie überhaupt einen Schutz bekommen, der bis zum Renteneintritt gilt.

Was Firmenpolicen bringen

Anders sieht es aus, wenn der BU-Schutz über den Betrieb angeboten wird. Dann sind die Hürden für die Mitarbeiter deutlich geringer – insbesondere bei der Gesundheitsprüfung, bei der erleichterte Bedingungen gelten.

Die Zahl der Versicherer, die eine bBU mit vereinfachter Gesundheitsprüfung anbieten, ist gewachsen. Unternehmer haben nun eine größere Auswahl und flexiblere Konditionen. Das zeigt unsere aktuelle Umfrage unter 29 Versicherern, von denen 21 eine bBU anbieten. Im besten Fall werden die Mitarbeiter ohne jegliche Risikoprüfung unter Vertrag genommen. Das Kalkül der Assekuranz: Können Kollektive versichert werden, gibt es eine Risikodurchmischung – nicht alle werden berufsunfähig.

Die Firmenpolice mit vereinfachter Gesundheitsprüfung gibt es meist, wenn mindestens zehn Mitarbeiter versichert werden. Manche Verträge werden schon ab einem Mitarbeiter angeboten. Allein die Helvetia möchte auch bei der bBU eine Einzelfallprüfung durchführen. Bei allen anderen wird kollektiv mit ein bis drei Fragen das Risiko erfasst.

Der große Vorteil der kollektiven Risikoprüfung: „Eine Gesundheitsfrage, die nicht gestellt wird, kann auch nicht falsch beantwortet werden“, lächelt Versicherungsberater Frank Golfels aus Greven. Und das ist wichtig. Denn immer wieder gibt es bei Privatabschlüssen im Leistungsfall Ärger mit Verstößen gegen die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht: Hat der Versicherte eine Vorerkrankung nicht oder nicht richtig angegeben, kann die Assekuranz noch Jahre später vom Vertrag zurücktreten und die Leistung verweigern. Dass es tatsächlich viel Ärger mit Rentenzahlung aus der privaten BU gibt, haben wir im Beitrag „Fehler im System“ (handwerk magazin 10/19) belegt. Bei betrieblicher BU (bBU) dürften die Versicherer aber sensibler vorgehen, wenn Handwerker eine Rente beanspruchen. Denn andernfalls bringen sie gleich den ganzen Betrieb gegen sich auf.

Keine staatliche Absicherung

Die betriebliche BU ist noch kein Standard in deutschen Betrieben – sie sollte es aber werden. Denn dem Verlust der Arbeitskraft folgt meist die finanzielle Katastrophe. Einen staatlichen Schutz gibt es in diesen Fällen nicht. Wer berufsunfähig wird, erhält vom Staat nur dann etwas Geld, wenn er gar keine Tätigkeit mehr ausüben kann. Demgegenüber zahlt die BU, wenn der Arbeitnehmer 50 Prozent seiner Arbeitskraft für den ausgeübten Beruf verliert.

Gruppenverträge sind nicht teuer

Der Schutz vom Chef ist vor allem für Branchen interessant, die besonders unter dem Mangel an Arbeitskräften leiden, wie Handwerks- und IT-Unternehmen. Daher hat der Geschäftsführer eines mittelgroßen IT-Unternehmens aus Aachen auch keine Sekunde gezögert, als ihm Daniel Staar von der Gothaer Versicherung aus Köln einen lukrativen Gruppenvertrag anbot. „Zwar ist unser Job im Vergleich zu handwerklichen Berufen deutlich weniger gefährlich, dafür gibt es aber einen immensen Zeitdruck, um Projekte fristgerecht abzuschließen“, so der Unternehmer. Burn-out sei daher in der IT-Branche weit verbreitet. Er sagt, die bBU habe seine Belegschaft sehr gut angenommen. „Ein Schlüssel dafür ist wohl die hohe Zusatzförderung, die wir beisteuern“, so der Manager. Wie sie genau aussieht, möchte er nicht öffentlich kommunizieren. Immerhin bestätigt der Unternehmer, dass die Abwicklung der bBU-Policen einfach und komfortabel sei.

Wie kleine Betriebe profitieren

Doch nicht nur große Mittelständler können von der bBU profitieren. Günstigere Prämien gibt es auch schon, wenn die Zahl der Versicherten geringer ausfällt. Einige Assekuranzen bieten sogar alle Vorteile eines Gruppenvertrages für Mini-Betriebe an. Darauf verweist beispielsweise die Allianz, die das Versorgungswerk „HandWerkerPlan“ führt. Auch die Versicherungskammer Bayern bietet einen offenen Verbandstarif an. Dafür muss der Handwerker bei der „ISU Interessengemeinschaft Selbständiger, Unternehmer und freiberuflich Tätiger“ für einen sehr geringen Beitrag Mitglied werden.

Finanziert der Arbeitgeber den Risikoschutz, reicht für die Gesundheitsprüfung oft die sogenannte Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers (DOE) aus. In ihr bestätigt der Unternehmer, dass der Arbeitnehmer zurzeit uneingeschränkt arbeitsfähig ist. Die DOE senkt den Aufwand für die Mitarbeiter enorm: „Denn bei der privaten BU stellen die Versicherer meist 20 bis 30 Fragen“, erläutert Makler Matthias Helberg, der sich auf Arbeitskraftschutz spezialisiert hat. „Manche Versicherer schaffen es aber auch, eine einzige Frage so zu formulieren, dass ein Dutzend Fragen in ihr zusammengefasst werden. Das macht die Beantwortung für Laien nicht eben einfacher“, warnt der Makler.

So geht die Abwicklung der bBU

Grundsätzlich gilt seit 2019: Wird Lohneinkommen in eine Direktversicherung umgewandelt, muss der Arbeitgeber
15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss gewähren. Das gilt zumindest dann, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Der Arbeitgeber führt die Beiträge zur bBU direkt an den Versicherer ab. Der Staat fördert diese Absicherung, sodass die Beiträge meist steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Das führt – so die Faustformel – zu einer Halbierung des Nettoaufwandes für die Mitarbeiter.

Versicherungsberater Golfels rechnet vor: Wer 189,75 Euro Prämie für den BU-Schutz zahlt, erhält vom Arbeitgeber verpflichtend 24,75 Euro. „Die staatliche Förderung schlägt mit 63 Euro zu Buche, wenn ein verheirateter Alleinverdiener, der Kirchenmitglied in NRW ist und zwei Kinder hat, als Beispiel dient.“ Der Aufwand beträgt für den Mitarbeiter also nur 102 Euro im Monat.

Private BU oder betriebliche BU?

Für eine BU-Rente von 1.500 Euro haben wir die Prämien von privater und betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente verglichen. Ergebnis: Bei sehr kleiner Mitarbeiterzahl – fünf versicherte Personen – ist die Prämienhöhe in beiden Fällen gleich. Und trotzdem rechnet sich die betriebliche Variante besser: Durch die Förderung von Arbeitgeber und Staat liegt der Vorteil gegenüber dem Privatschutz zwischen 40 bis fast 51 Prozent.

Gut zu wissen: Grundsätzlich kalkulieren die Versicherer die Beiträge mit Überschüssen, die sie aus den eingesammelten Beiträgen erwirtschaften wollen. So können sie die Beiträge niedrig halten. Fallen die Überschüsse geringer aus, müssen die Versicherten unter Umständen einen höheren Beitrag zahlen. „Bisher gab es das in der Vergangenheit aber nur sehr vereinzelt“, informiert Golfels. Die Versicherer würden eher die Altkunden schonen und für neue eine veränderte Kalkulation vorlegen.

Steuerpflichtige bBU-Renten

Der Schutz über die Firma hat aber auch eine Kehrseite. Denn im Leistungsfall muss die monatliche BU-Rente versteuert werden. Bei einer privaten BU ist das nicht der Fall. Auch hier rechnet Golfels vor: „Für Alleinverdiener bleiben von 1.500 Euro Monatsrente netto nur 1.216,74 Euro übrig.“ Wie bei jeder aus dem Bruttoeinkommen finanzierten betrieblichen Vorsorge, verliert der Arbeitnehmer auch bei der bBU einen Teil seiner Altersrentenansprüche. Grund: Die Sozialleistungen knüpfen an das Gehalt an, das aber durch die Entgeltumwandlung für die bBU etwas niedriger ausfällt. Dennoch ist die bBU preislich besser als die private – und das liegt an den Abschlusskosten, die für die Gruppenversicherung meist 50 Prozent geringer sind als bei der privaten BU.

Deckelung der Absicherung

Bis vor kurzer Zeit galt in der Branche eine Begrenzung auf eine versicherbare Monatsrente von 1.000 Euro. Bei unserer Umfrage sind wir nur auf wenige Fälle gestoßen, in denen das Angebot auf 1.500 Euro gedeckelt war. Die meisten haben die Deckelung aufgehoben.

Was bleibt ist eine individuelle Prüfung der Angemessenheit der Absicherung. So erläutert die HDI-Versicherung: „Die Absicherung sollte immer in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Bei der bBU halten wir eine Gesamtrente in Höhe von 90 Prozent des Bruttoeinkommens für angemessen.“ Andere Assekuranzen sehen die Angemessenheit hingegen schon bei 70 oder 60 Prozent erreicht. Auch die Varianten beim bBU-Schutz werden größer. So bietet etwa die Nürnberger eine Grundfähigkeitsversicherung, also eine abgespeckte Variante der BU an.

Achtung Jobwechsel: Der bBU-Vertrag kann nur dann zu einer neuen Firma mitgenommen werden, wenn diese einverstanden ist.

Richtig krasse Prämienunterschiede

Die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind groß. So verlangt beispielsweise die Württembergische für den Muster-Handwerker eine Monatsprämie von rund 156 Euro, während die WWK mit 307 Euro fast das Doppelte und die Bayerische mit 360 Euro mehr als das Doppelte fordern. Immerhin will die Bayerische – wenn der Versicherte nicht berufsunfähig wird – am Ende rund 100.000 Euro wieder auszahlen. Doch diese „Rückvergütung“ ist unsicher und macht den Tarif extrem teuer.

Die in der Tabelle vorgestellten Tarife sind, mit Ausnahme von Allianz und WWK, mit der Höchstnote der Rating-Agentur Morgen & Morgen ausgestattet. Doch Achtung: Die mögliche monatliche Höchstprämie bei Generali und Condor weicht vom aktuellen Zahlbeitrag ab – Prämienerhöhungen sind möglich. Und: Der Umfang der Gesundheitsprüfung und die Prämie hängen stark von der Größe des Kollektivs und der Branche ab. Je stärker der Unternehmer die bBU seiner Mitarbeiter finanziert, desto günstiger werden die Konditionen.

Fazit: Die Konditionen der bBU sind gut verhandelbar. Wer nicht selbst verhandeln möchte, kann einen kundigen Berater beauftragen.

bBU: So funktioniert die Absicherung der Mitarbeiter

Die betriebliche BU ist für den Unternehmer weder ein großer Verwaltungsaufwand noch ein großer Kostenfaktor. So ist der Ablauf:

  • Vertragspartner: Das Handwerksunternehmen ist Vertragspartner der Assekuranz, die den Berufsunfähigkeitsschutz anbietet. Wird der Mitarbeiter während der Vertragsdauer berufsunfähig, zahlt der Versicherer direkt an den Mitarbeiter die vereinbarte Rente. Die Leistung erfolgt für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf des Vertrages, der daher bis Rentenstart, also bis zum 67. Lebensjahr laufen sollte.

  • Idee: Das Handwerksunternehmen sagt seinen Arbeitnehmern vertraglich einen Berufsunfähigkeitsschutz zu. Im Rahmen der Entgeltumwandlung zahlt der Betrieb den Beitrag direkt an den Versicherer. Dadurch mindert sich das Nettoeinkommen der Mitarbeiter.

  • Staatliche Förderung: Der Beitrag für eine Direktversicherung ist für Arbeitnehmende bis zu einem Betrag in Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) steuerfrei. Für 2022 sind dies 540 Euro für die neuen Bundesländer und 564 Euro für die alten Länder. Bis zu einem Betrag in Höhe von vier Prozent der BBG ist der Beitrag sozialversicherungsfrei. Für Ost ist das ein Betrag von 270 Euro und für West ein Betrag von 282 Euro.

  • Zuschuss: Da sich der Arbeitgeber grundsätzlich mit 15 Prozent an den Beiträgen beteiligen muss, sinkt die tatsächliche Beitragshöhe für Arbeitnehmer. Oft gibt es eine höhere Beteiligung durch den Arbeitgeber.

  • Gruppenvertrag: Der Arbeitgeber bietet seinen Mitarbeitern durch den Abschluss eines Kollektivrahmenvertrages mit einem Lebensversicherer eine Vorsorge zu vergünstigten Konditionen an. Im Vergleich zu einer privaten BU hat die betriebliche BU den Vorteil, dass eine geringere oder gar keine Risikoprüfung erfolgt. Hier spielt das Verhandlungsgeschick des Unternehmers oder des von ihm beauftragten Maklers/Beraters eine große Rolle.

  • Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung, Pflegebedürftigkeit oder Kräfteverfalls außerstande ist, den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben. Die Beeinträchtigung muss meist größer als 50 Prozent sein. Das wird über ein medizinisches Gutachten festgestellt. Vor einem Leistungsantrag sollte ein Versicherungsberater oder Fachanwalt für Versicherungsrecht zurate gezogen werden – so können Fehler, die die Leistungspflicht begrenzen, vermieden werden.