Abfindung Fünftelmethode anwendbar

Zahlt der Chef einem seiner Mitarbeiter eine Abfindung, die sich aus Beträgen mehrerer Jahre zusammensetzt, so gilt die günstigere Besteuerung nach der "Fünftelmethode" auch dann, wenn in der Gesamtsumme Teile aus dem laufenden Jahr des Ausscheidens enthalten sind (Finanzgericht des Landes Brandenburg, 2 K 3118/00).

Abfindung

Fünftelmethode anwendbar