-+gt; Praxistipps Frist richtig berechnen

Die Mindestkündigungsfristen stehen im Gesetz, im Tarif- oder Arbeitsvertrag. Worauf bei der genauen Berechnung noch zu achten ist, sagt Rechtsanwalt Rainer Gille in Bonn.

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Frist richtig berechnen

Grundkündigungsfrist. Die sogenannte gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Sie erhöht sich bei längerer Betriebszugehörigkeit für den Arbeitgeber ab zwei Jahren auf einen Monat bis zu sieben Monate (Grafik).

Probezeit. In der Probezeit kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.

Fristbeginn. Der Tag, an dem gekündigt wird, ist in die Frist nicht mit einzurechnen. Bei einer monatlichen Kündigung zum Ende des Kalendermonats muss also spätestens am letzten Tag des vorhergehenden Monats gekündigt werden, die Kündigung also beim Arbeitnehmer eingehen.

Sonn- und Feiertage. Bei der Kündigung darauf achten, dass Sonn- und Feiertage nicht mitzählen. Wirft der Chef oder ein Bote die Kündigung einen Monat vor Fristablauf sonntags in den Hausbriefkasten des Mitarbeiters, gilt sie erst montags als zugegangen und zählt erst einen Monat später.