Fragen & Antworten: So läuft die Selbstanzeige

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Selbstanzeige bei Steuerdelikten

Größte Sorgfalt ist geboten. Die Selbstanzeige muss beim ersten Wurf sitzen, sonst droht doch eine Strafverfolgung. Darum geht es:

Wenn die Steuerfahndung klingelt, wurde die Selbstanzeige schlampig vorbereitet. - © imago/Christian Thiel

Was bringt es, von sich aus Reue zu zeigen?

Zwar beschäftigt sich die Steuerfahndung mit jeder Selbstanzeige. Doch wenn die Beamten nach Prüfung davon ausgehen, dass der Unternehmer alle Karten korrekt auf den Tisch gelegt hat, übernimmt die Veranlagungsstelle des Finanzamts. Der Firmenchef erhält nach wenigen Wochen einen Bescheid über die Höhe seiner Steuerschuld. Den Betrag muss er kurzfristig überweisen.

Was kostet die Selbstanzeige den Steuerzahler?

Aktuell bleiben bis zu 50 000 Euro Steuerhinterziehung komplett ohne Aufschlag straffrei. Der Unternehmer zahlt allerdings in jedem Fall noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen. Mit dem Betrag kommen die meisten Steuersünder gut hin. Ab dem nächsten Jahr sinkt die Grenze aber auf 25 000 Euro – dann sieht das schon anders aus. Die Selbstanzeige wird teurer und unbequem.

Welche Formalien sind zu beachten?

Dem Finanzamt ist es egal, in welcher Form die Selbstanzeige eingeht – per Post, Fax, Mail oder sogar telefonisch. Sie muss auch nicht als solche bezeichnet werden. Alternativ bietet es sich zum Beispiel an, von einer „Berichtigung der Erklärungen“ zu sprechen. Entscheidend ist, dass der Firmenchef alle seine Sünden bekennt.

Was passiert, falls die Belege fehlen?

Dann greifen Steuerexperten auf eine Schätzung zurück. Als grobe Orientierungsgröße gelten in der Praxis bei Spekulationsgewinnen drei bis fünf Prozent des vorhandenen Vermögens. Erträge berechnen sich an den üblichen Zinsen für längerfristige Kapitalanlagen.

Ist später mit einer Betriebsprüfung zu rechnen?

Nein, wenn es nur um die Erträge aus angelegten Geldern im Ausland geht. Anders sieht das bei Kapitalanlagen aus, die bereits aus schwarzen Kassen des Unternehmers entstanden sind. Die Finanzbeamten prüfen in jedem Fall die folgenden Steuererklärungen akribisch.

Wer unterstützt bei der Selbstanzeige?

Keinesfalls sollten Steuersünder im Alleingang tätig werden. Am besten unterstützt ein Fachanwalt für Strafrecht und zudem ein erfahrener Steuerberater. Den eigenen Experten, der mit den betrieblichen Belangen und der Einkommensteuererklärung beauftragt ist, sollten Firmenchefs besser außen vor lassen. Entscheidet sich der Unternehmer am Ende gegen die Selbstanzeige, darf er später nicht mehr von ihm betreut werden.