Fortbildung: Wer kündigt, muss zahlen

Der Betrieb sponsert die Fortbildung eines Mitarbeiters, der kündigt noch vor Abschluss des Kurses. Mit einer entsprechenden Klausel im Fortbildungsvertrag muss der Mitarbeiter die Kosten zurück zahlen, so das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Az. 3 AZR 621/08).

Der betroffene Mitarbeiter nahm an einem Studiengang zum Betriebswirt in mehreren Unterrichtsblöcken teil. Sein Arbeitgeber trug die Kursgebühren und stellte ihn von der Arbeit frei. Nachdem er vorzeitig gekündigt hatte, musste der Mitarbeiter dem Betrieb fast 8000 Euro erstatten.

Durch diese Bindung an das Arbeitsverhältnis sei der Angestellte nicht unangemessen benachteiligt worden, so die Richter.

Je nach Dauer der Fortbildung und Höhe der Kosten lassen die Arbeitsgerichte aber noch längere Bindungszeiten zu. Weitere Informationen finden Sie auch im aktuellen Januar-Heft von handwerk magazin auf Seite 46.

Tipp: Nutzen Sie auch den Mustertext für einen Fortbildungsvertrag hier zum Downloaden.    

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