- Praxistipps Forderung sichern, Zinsen berechnen

Schon mit dem Werkvertrag können Handwerks-betriebe das Risiko des Forderungsausfalls verringern. Vereinbarte Abschlagszahlungen bringen vorab einen Teil des Geldes in die Firmenkasse. Verzugszinsen gleichen den Nachteil des verspäteten Geldeingangs zumindest teilweise aus.

- Praxistipps

Forderung sichern, Zinsen berechnen

Abschlagszahlungen. Abschlagszahlungen helfen einen Teil der Forderung vorher zu kassieren.

Bauhandwerkersicherung. Paragraf 648a BGB gibt dem Handwerker das Recht, eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheit vom Auftraggeber für die Absicherung seiner Forderungen zu verlangen.

Rechnung. Ist der Auftrag erledigt, gilt es zeitnah und richtig die Rechnung zu schreiben.

Verzugszinsen. Als gesetzlichen Verzugszins kann der Betrieb gegenüber Geschäftskunden acht, gegenüber Privatkunden fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Den aktuellen Zinssatz nennt handwerk magazin im „Finanzspiegel für Unternehmer“. Frühere Zinssätze online unter bundesbank.de
Beispiel: Ist in der Rechnung kein früherer Zahlungstermin genannt, sind Kunden 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug (Privatkunden nur mit vorherigem Hinweis in der Rechnung).

Rechnungsversand - Montag, 14.2.

Eingang beim Kunden - Mittwoch, 16.2.

30-Tage-Frist beginnt - Donnerstag, 17.2.

Fristablauf - Freitag, 18.3.

Verzugszins ab - Samstag, 19.3.

Beginn ab nächstem Werktag - Montag, 21.3.