Förderprogramm: KfW ändert "Energieeffizient Bauen"

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Das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" wird zum 1. April 2016 in diversen Punkten geändert. Die wichtigsten Fakten dazu sollten gerade Bauhandwerker für Kundengespräche parat haben.

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Zum 1. April 2016 wird die Förderbank KfW diverse Änderungen an ihrem Programm "Energieeffizient Bauen" vornehmen.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Weil mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 höhere energetische Anforderungen für Wohngebäude gelten, wird das "KfW-Effizienzhaus 70" ab 1. April nicht mehr gefördert. Stattdessen führt die KfW den neuen Förderstandard "KfW Effizienzhaus 40 Plus" ein. Bei diesem Typ wird ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert.
  • Ebenfalls zum 1. April 2016 wird nach Angaben des Internetportals maklermeile.de das Nachweisverfahren für das "KfW-Effizienzhaus 55" vereinfacht. Sachverständige können dann aus standardisierten Maßnahmepaketen für Gebäudehülle und Anlagetechnik wählen.
  • Weitere Änderung: Bei Förderzusagen besteht ein verbindlicher Anspruch auf einen KfW-Baubegleitzuschuss. Demnach erhält ein Bauherr 50 Prozent oder höchstens 4.000 Euro der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten. Besagte Begleitung war für Bauherren mit einer Förderzusage aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" bislang schon Pflicht, allerdings ohne zusätzliche Finanzspritze.
  • Schließlich verdoppelt sich ab dem Stichtag 1. April der Förderhöchstbetrag auf 100.000 Euro. (Teil-)Finanziert können mit dem KfW-Darlehen 100 Prozent der "Bauwerkskosten", also der Baukosten ohne Grundstückspreis.
  • Für ihre 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten führt die KfW eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein. Neben den bereits bestehenden Förderstandards "KfW-Effizienzhaus 55" und "KfW-Effizienzhaus 40" wird auch der neue Standard "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" mit einem Tilgungszuschuss angeboten. In der Spitze beträgt der 10 Prozent des zugesagten Darlehens.