Antragsstart Förderung: Abbiegeassistenzsysteme für Lkw

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Das Bundesverkehrsministerium fördert mit dem Programm „Abbiegeassistenzsysteme“ voraussichtlich bis 2024 den Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw. Ziel ist es, Unfälle mit Fußgängern und Fahrradfahrern zu vermeiden.

Abbiegeassistenzsysteme für Lkw
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat inzwischen für mehr als zehn Abbiegeassistenzsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. - © Pink Badger - stock.adobe.com

Bis 15. Oktober 2020 können für das Förderjahr 2020 Anträge für die Förderung zum Einbau von Abbiegeassistenten gestellt werden. Die Bescheide erfolgen nach Antragseingang. Das Programm richtet sich an Unternehmer, die Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz einsetzen. Insgesamt stehen in dem Förderprogramm allein in diesem Jahr 9,25 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 € je Einzelmaßnahme. Das Programm ist derzeit bis 2024 geplant.

Umfang der Förderung

Bis zu zehn Einzelmaßnahmen je Antragsteller und Jahr sind förderfähig. Allerdings darf mit dem Einbau nicht vor Antragstellung begonnen werden. Liegt der positive Bescheid vor, bleiben fünf Monate Zeit den Abbiegeassistent zu installieren: Drei Monate für Nachrüstung bzw. Anschaffung von Fahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystem und zwei Monate für Bezahlung nach technischer Abnahme des Einbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr. Damit soll sichergestellt werden, dass das geförderte System funktionstüchtig ist und korrekt verbaut wurde.

Antrag stellen

Unternehmen, die nach der „Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ zuwendungsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten in der Förderperiode 2020 nur noch über das Förderprogramm „De-minimis“ abrechnen. Für alle Antragsteller gilt: Den Antrag stellen sie über das Bundesamt für Güterverkehr https://antrag-gbbmvi.bund.de .

Ausrüstungspflicht ab 2022

Achtung: Noch erfolgt die Ausstattung mit Abbiegeassistenten für alle Lkw über 3,5-Tonnen noch auf freiwilliger Basis. Die Ausrüstungspflicht laut einer EU-Verordnung, die auf Initiative Deutschlands umgesetzt wird, gilt für neue Fahrzeugtypen aber bereits ab 6. Juli 2022 und Bestandsfahrzeuge ab 7. Juli 2024. Neue Lang-Lkw müssen mit Abbiegeassistent und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten schon ab 1. Juli 2020 ausgestattet sein, Bestandsfahrzeuge ab dem 1. Juli 2022.  

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat inzwischen für mehr als zehn Abbiegeassistenzsysteme eine Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt. Eine Liste der erlaubten Produkte ist einsehbar auf www.kba.de