Fördermittel: Programm für ausländische Lehrstellenbewerber

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Ausbildung

Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und als Beitrag gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das Sonderprogramm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU) entwickelt.

Für Azubis aus dem EU-Ausland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. - © BdV

Folgende Förderleistungen können ausländische Bewerber für eine Lehrstelle in Deutschland in Vorbereitung auf die Ausbildung oder das vorgeschaltete Praktikum und für die Dauer der Ausbildung beantragen. Zuständig für die Bearbeitung sind die Arbeitsagenturen.

1. Finanzierung eines Deutschsprachkurses im Herkunftsland

Leistung: Bis zu 8 Wochen im Umfang von maximal 170 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten, Stundenhöchstsätze variieren je nach Land, maximal 10 €/UE. Die Kosten werden zunächst vom Antragsteller vorgeleistet.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn des Sprachkurses unter Angabe des vorgesehenen Sprachkursträgers und der Kosten für den Kurs. Beizufügen ist ein positives Votum der Vermittlungsfachkraft im EURES-Netzwerk oder die Vermittlungszusage einer sonstigen anerkannten Institution bzw. ein schriftliches Ausbildungsangebot.

Nachweisführung: Vorlage der vom Träger des Kurses erstellten Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme sowie Vorlage von Kursgebühren und Zahlungsnachweisen.

 2. Anreisekostenpauschale zum Bewerbungsgespräch

Leistung: 200 € bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 € ab 500 km. Die Kosten werden zunächst vom Antragsteller vorgeleistet.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor dem Bewerbungsgespräch mit Angabe des vorgesehenen Ausbildungsbetriebes. Beizufügen ist ein positives Votum der Vermittlungsfachkraft im EURES-Netzwerk oder die Vermittlungszusage einer sonstigen anerkannten Institution bzw. ein schriftliches Ausbildungsangebot.

Nachweisführung: Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass das Bewerbungsgespräch stattgefunden hat (es bedarf keiner Vorlage von Fahrtickets).

 3. Anreisekostenpauschale zur Aufnahme des ausbildungsvorbereitenden Praktikums

Leistung: 200 € bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 € ab 500 km. Die Kosten werden zunächst vom Antragsteller vorgeleistet.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Reiseantritt unter Angabe des vorgesehenen Praktikums. Beizufügen ist ein positives Votum der Vermittlungsfachkraft im EURES-Netzwerk oder die Vermittlungszusage einer sonstigen anerkannten Institution bzw. ein schriftliches Ausbildungsangebot.

Nachweisführung: Vorlage des Praktikumsvertrags sowie Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass das Praktikum aufgenommen wurde (es bedarf keiner Vorlage von Fahrtickets).

4. Rückreisekostenpauschale nach Beendigung des ausbildungsvorbereitenden Praktikums

Leistung: 200 € bei einer einfachen Entfernung von 500 km, 300 € ab 500 km. Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Reiseantritt. Dem Antrag ist beizufügen der Praktikumsvertrag.

Nachweisführung: Vorlage einer Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass das Praktikum durchgeführt wurde (es bedarf keiner Vorlage von Fahrtickets).

5. Anreisekostenpauschale zur Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung

Leistung: 500 €, darin enthalten sind etwaige Umzugskosten. Die Kosten werden zunächst vom Antragsteller vorgeleistet.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Reiseantritt unter Angabe der bevorstehenden Aufnahme der Berufsausbildung. Beizufügen ist ein positives Votum der Vermittlungsfachkraft im EURES-Netzwerk oder die Vermittlungszusage einer sonstigen anerkannten Institution oder ein schriftliches Ausbildungsangebot oder ein schriftlicher Ausbildungsvertrag.

Nachweisführung: Vorlage des Ausbildungsvertrags sowie Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass die betriebliche Berufsausbildung aufgenommen wurde (es bedarf keiner Vorlage von Fahrtickets).

6. Rückreisekostenpauschale bei vorzeitiger Beendigung der betrieblichen Berufsausbildung

Leistung: 500 €, darin enthalten sind etwaige Umzugskosten.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Reiseantritt unter Angabe der vorzeitigen Beendigung der betrieblichen Berufsausbildung. Beizufügen sind der Ausbildungsvertrag sowie die Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass die betriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Beendigung.

Nachweisführung: Vorlage des Ausbildungsvertrags sowie Bestätigung des Ausbildungsbetriebs, dass die betriebliche Berufsausbildung vorzeitig beendet wurde unter Angabe der Gründe für die vorzeitige Beendigung.

7. Finanzierung eines Deutschsprachkurses in Vollzeit in Deutschland zur Vorbereitung auf das Praktikum im zukünftigen Ausbildungsbetrieb

Leistung: Bis zu 4 Wochen im Umfang von maximal 85 UE à 45 Minuten, zu den marktüblichen Preisen: z. B. Goetheinstitut ca. 12 €/UE.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn des Sprachkurses unter Beifügung des Praktikumsvertrags des zukünftigen Ausbildungsbetriebes unter Hinweis auf den Ausbildungsplatz sowie der Anmeldung des Antragstellers bei einem Sprachkursträger.

Nachweisführung: Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme und Kostenrechnung des Sprachkursträgers sowie Vorlage des Zahlungsnachweises.

8. Finanzierung bzw. Bereitstellung eines praktikumsbegleitenden Sprachkurses

Leistung: Bis zu 8 Wochen im Umfang von 85 UE à 45 Minuten maximal 12 €/UE

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn des Sprachkurses unter Beifügung des Praktikumsvertrags des zukünftigen Ausbildungsbetriebes unter Hinweis auf den Ausbildungsplatz sowie der Anmeldung des Antragstellers bei einem Sprachkursträger.

Nachweisführung: Bestätigung der regelmäßigen Teilnahme und Kostenrechnung des Sprachkursträgers sowie Vorlage des Zahlungsnachweises.

9. Finanzierung bzw. Bereitstellung einer ausbildungsbegleitenden Förderung (Sprachkurs sowie Nachhilfe zum Berufsschulunterricht – Ausbildungsbegleitende Hilfen – abH-EU)

Leistung: Die Höhe der Übernahme der Kosten für maximal die gesamte Ausbildungszeit richtet sich nach den BA-Pauschalen für Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH-Maßnahmen), die regional unterschiedlich sind; z. B. Agentur für Arbeit Plauen 130 € je Monat und Teilnehmenden, Agentur für Arbeit Saarbrücken 200 € je Monat und Teilnehmenden.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn der ausbildungsbegleitenden Förderung unter Beifügung des Ausbildungsvertrags.

Nachweisführung: Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme, Bestätigung der Maßnahme durch Vorlage der Teilnehmerlisten durch den Bildungsträger sowie Vorlage des Zahlungsnachweises.

10. Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während des ausbildungsvorbereitenden Praktikums (einschließlich des vorbereitenden Deutschsprachkurses in Vollzeit)

Leistung: Maximal 818 € pro Monat unter Anrechnung der Praktikumsvergütung, bis zu 3 Monaten (Dauer des Praktikums).

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn des ausbildungsbegleitenden Praktikums unter Beifügung des Praktikumsvertrags eines Ausbildungsbetriebes mit Hinweis auf den Ausbildungsplatz.

Nachweisführung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs über die regelmäßige Teilnahme am Praktikum.

11. Unterstützungsleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der betrieblichen Berufsausbildung

Leistung: Maximal 818 € pro Monat unter Anrechnung der Ausbildungsvergütung, zuzüglich zwei Familienheimfahrten pro Ausbildungsjahr à 200 € bis zu einer einfachen Entfernung von 500 km bzw. 300 € ab 500 km. Der Bedarf von maximal 818 € erhöht sich um 130 € Kinderbetreuungskosten, wenn der Auszubildende eigene Kinder zu betreuen hat.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn der betrieblichen Berufsausbildung unter Beifügung des Ausbildungsvertrags.

Nachweisführung: Regelmäßige Bescheinigung des Ausbildungsbetriebs, dass das Ausbildungsverhältnis weiterhin besteht und dass der Auszubildende an der Ausbildung teilnimmt sowie Vorlage des Fahrtickets.

12. Finanzierung bzw. Bereitstellung einer sozial- und berufspädagogischen Ausbildungsbegleitung

Leistung: Die Höhe der Übernahme der Kosten für maximal die gesamte Ausbildungszeit richtet sich nach den BA-Pauschalen für Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH-Maßnahmen), die regional unterschiedlich sind. Z.B. Agentur für Arbeit Plauen:130 € je Monat und Teilnehmenden, Agentur für Arbeit Saarbrücken: 200 € je Monat und Teilnehmenden.

Antragsverfahren: Der Antrag erfolgt vor Beginn der ausbildungsbegleitenden Förderung unter Beifügung des Ausbildungsvertrags.

Nachweisführung: Regelmäßiger Bericht des Dienstleisters über Art und Inhalt der Dienstleistung und die regelmäßige Teilnahme des Antragstellers sowie Vorlage des Zahlungsnachweises.