Elektromobilität Fördergelder für Betriebe noch bis 25. Mai 2018

Das bundesweite Förderprogramm "Erneuerbar Mobil" unterstützt Betriebe mit Zuschüssen, wenn sie ein neues Gewerbefahrzeug mit Elektroantrieb oder Plug-In-Hybrid anschaffen. Eile ist allerdings geboten, denn der Förderaufruf endet am 25. Mai 2018.

Handwerksbetriebe, die ein Elektrofahrzeug kaufen, können noch bis 25. Mai eine Förderung erhalten. - © ©kamasigns - stock.adobe.com

Im Rahmen des Ende 2017 von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Sofortprogramms zur Luftreinhaltepolitik ist eine Förderlinie im Programm „Erneuerbar Mobil“ zum Erwerb von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb (sowie Plug-In-Hybrid) durch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der notwendigen Ladeinfrastruktur geschaffen worden. Bei Kleinbetrieben unter 50 Mitarbeitern werden bis zu 60 Prozent der Mehrkosten der Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybriden gegenüber konventionellen Fahrzeugen gefördert. Auch Handwerksbetriebe können von dieser Förderung profitieren. Eine Kombination mit der Umweltprämie ist möglich. Voraussetzung der Förderung ist, dass die Fahrzeuge in belasteten Ballungsräumen eingesetzt werden. Die Einreichefrist für Projektskizzen ist der 25. Mai 2018.

Das Antragsverfahren

Das Antragsverfahren läuft über zwei Stufen ab. In der ersten Stufe werden über ein Skizzeneinreichungsportal des Projektträgers notwendige Angaben des Antragstellers und zum Beschaffungsvorhaben erfasst (Projektskizze). Diese muss bis zum 25. Mai eingereicht werden. Nach Prüfung der Förderwürdigkeit ergeht an die für eine Förderung vorgesehenen Projekte in der zweiten Stufe eine schriftliche Aufforderung zur Einreichung des Förderantrages, mit allen notwendigen Informationen für die zweite Verfahrensstufe. Anträge sind über das easyOnline Portal einzureichen.Hier der Link:
https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/saubere-luft/

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb durch Flottenbetreiber. Zuwendungsfähig sind folgende Kosten:
- Die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektro- oder Plug-In-Hybridantrieb entstehenden Investitionsmehrkosten .
- Kosten für die Beschaffung und die Installation der notwendigen Ladeinfrastruktur .
Weitere mit der Beschaffung der Fahrzeugflotte in Zusammenhang stehende Kosten werden nicht gefördert. Bezuschusst werden können unterschiedliche Antriebstechnologien, wie z. B. Plug-In- Hybride, E-Fahrzeuge mit Zentralmotor, E-Fahrzeuge mit Radnabenmotoren etc.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Dieser berechnet sich auf Grundlage der Investitionsmehrkosten, die zur Erreichung der Umweltziele dieses Fördervorhabens erforderlich sind. Die Berechnung des Zuschusses ist etwas komplliziert, auf der Onlineseite des Förderprogramms gibt es aber ein Tool , mit dem man die Förderhöhe berechnen kann. Die maximal mögliche Zuwendung im Rahmen der Investitionsmehrkostenpauschale ist auf 10.000 Euro pro Fahrzeug begrenzt.
Eine Kumulierung der Förderung mit dem Umweltbonus ist prinzipiell möglich. Wird eine Kumulierung angestrebt, reduzieren sich die Investitionsmehrkosten um den entsprechenden Betrag des jeweiligen Umweltbonus. Ein Antrag auf die Gewährung des Umweltbonus muss gesondert gestellt werden. Ein Recht auf den Umweltbonus ist aus einer etwaigen Förderung im Rahmen des Sofortprogramms nicht ableitbar.

Für welche Städte gibt es die Förderung?

Auf der Internetseite des Förderprogramms gibt es eine Liste mit Städten und Regionen, für die das Programm gilt. Insgesamt sind es rund 100 Städte, von den Großstädten bis zu kleineren Städten wie Reutlingen, Hameln oder Osnabrück.