Firmenjubiläum: Freigrenze 110 Euro beachten

Bis zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr sind lohnsteuerfrei, wenn sie pro Mitarbeiter nicht mehr als 110 Euro brutto kosten. Eine Feier zum Firmenjubiläum gehört auch dazu, meint das Finanzgericht Düsseldorf (Az. 16 K 1294/09 L).

Nach Ansicht der Richter stellt auch ein Firmenjubiläum, zu dem die gesamte Belegschaft eingeladen ist, eine Betriebsveranstaltung dar. Wer also neben dem Betriebsausflug und der Weihnachtsfeier auch ein Dienstjubiläum feiert, muss für eine dieser drei Betriebsveranstaltungen Lohnsteuer und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Für welche, das bleibt dem Betrieb überlassen. 

Tipp: Bei der Berechnung der Aufwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung je Arbeitnehmer, sind zwei Stolperfallen zu beachten:
  • Ist der Ehegatte oder der Lebensgefährte des Mitarbeiters mit von der Partie, werden dessen Kosten ebenfalls dem Arbeitnehmer zugerechnet.
  • Bei der Ermittlung der Pro-Kopf-Aufwendungen darf nicht durch die Zahl der eingeladenen oder der angemeldeten Gäste geteilt werden, sondern durch die Zahl der tatsächlichen Teilnehmer.