EÜR-Formular Finanzrichter protestieren

Der Bundesfinanzhof wird demnächst entscheiden, ob das lästige Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechner weiterhin anzuwenden ist.

EÜR-Formular

Finanzrichter protestieren

Wer kennt diese Situation nicht? Den Gewinn 2008 zu ermitteln ist schon kompliziert genug. Doch damit nicht genug. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung müssen im letzten Schritt die Ein- und Ausgaben in vielen, detaillierten Posten aufgeteilt und ins Formular EÜR eingetragen werden. Ein Schritt, der bilanzierenden Selbständigen erspart bleibt.

Wegen dieser Ungleichbehandlung haben die Richter des Finanzgerichts Münster (6 K 2187/08) der Finanzverwaltung die rote Karte gezeigt. Da das vor dem Finanzgericht Münster unterlegene Finanzamt nicht klein beigeben wollte, muss nun der Bundesfinanzhof in einem Revisionsverfahren ein Machtwort sprechen.

hm-Tipp: Bevor nicht endgültig entschieden ist, dass kein Formular EÜR mehr auszufüllen ist, sollten Handwerker in den sauren Apfel beißen und das lästige Formular EÜR ausfüllen. Denn wer sich weigert, riskiert, dass das Finanzamt die Gewinnermittlung noch kritischer prüft. Und Fehler finden sich leider immer, wenn gezielt gesucht wird. (gb )