Anleihen Finanzinnovationen steuerpflichtig

Anleihen, bei denen sich die Zinsen innerhalb der Laufzeit ändern können, sind nach Ansicht des Fiskus keine festverzinslichen Wertpapiere sondern Finanzinnovationen (Paragraf 20 Absatz 2 Nr. 4 Einkommensteuergesetz). Und bei denen sind nicht nur die Zinsen, sondern auch die Kursgewinne zu versteuern. Dies gilt insbesondere für die sogenannten Step-up-Kupon-Papiere.Zu dieser Gattung gehören viele Anleihen der internationalen Telekomanbieter, so auch der Deutschen Telekom. Mit dieser Angebotsvariante - die Anleihezinsen werden erhöht, wenn das Rating der Unternehmen herabgestuft wird - versuchen die Gesellschaften sich das Vertrauen der Anleger zu erhalten. Werden aber die Anleihen verkauft, dann muss der Kursgewinn, unabhängig von der Haltedauer, versteuert werden. Tipp: Wer den Fiskus nicht beteiligen will, dem bleibt die Möglichkeit, bis zur Endfälligkeit zu warten.

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Finanzinnovationen steuerpflichtig