Finanzierung: Wie Handwerker Kredite richtig absichern

Ob Gründung, Investition oder Betriebsmittelfinanzierung – fehlen Unternehmern, Nachfolgern oder Gründern Sicherheiten, helfen Fördermittel wie Bürgschaften. Wie dieser Weg funktioniert.

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    Platz für Mitarbeiter und Aufträge: Marcus Geldner (3. von li.) finanzierte die Halle mit der Bürgschaftsbank.
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    „Neben Idee und Businessplan sehen wir uns auch den Menschen ­genau an.“ Gabriele Köntopp, ­Geschäftsführerin der Bürgschaftsbank Brandenburg.
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    „Es gab viele Gespräche, bis mein Projekt dann endlich in trockenen Tüchern war.“ Unternehmer Marcus Geldner über seine notwendige Vorarbeit mit der Bürgschaftsbank.
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    „Bürgschaftsbanken helfen bei Investitionen für die ­Zukunft, nicht bei alten Verpflichtungen.“ Rainer Bindig, ­Betriebsberater in der Handwerkskammer für München und ­Oberbayern.

Finanzierung mit starkem Partner

Marcus Geldner ist kein Mann, der irgendetwas dem Zufall überlässt. Das war schon vor fünf Jahren so, als sich der Möbeltischler nach siebenjähriger Gesellenzeit selbständig machte. Den entscheidenden Schritt unternahm er erst, nachdem er sich in verschiedenen Werkstätten mit unterschiedlichen Aspekten seines Handwerks vertraut gemacht hatte – und genau wusste, wie er es „definitiv nicht machen will“, so der Unternehmer. Das war erst recht so, als er sich 2012 entschloss, die lang geplante Werkstatthalle zu bauen. Schon einige Jahre vorher, erzählt der 31-Jährige, habe er begonnen, sich mit dem Thema Finanzierung auseinanderzusetzen. Er führte erste Gespräche mit Experten und informierte sich umfassend. Dabei war ihm schnell klar, dass sein eigenes Kapital für die benötigte Summe „im siebenstelligen Bereich“ nicht ausreichen würde, ihm aber gleichzeitig für notwendige Kredite Sicherheiten fehlten.

Rückendeckung bei der Hausbank

Was er brauchte, waren Bürgen – doch seine Eltern, die in anderen Branchen tätig sind, wollte er damit nicht belasten. Umso glücklicher war er, als ihn seine Hausbank auf die rettende Lösung stieß: eine Ausfallbürgschaft über die regionale Bürgschaftsbank. „Mir war sofort klar, dass das die sinnvollste Lösung ist.“

Bürgschaftsbanken sind keine gewinnorientierten Kreditinstitute, sondern Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes. Getragen werden sie von Sparkassen und Genossenschaftsbanken, aber auch von Handwerkskammern und Innungen. Dabei ist ihr einziges Ziel, erläutert Gabriele Köntopp, Geschäftsführerin der Bürgschaftsbank Brandenburg, kleinen und mittelständischen Betrieben genau in solchen Situationen zu helfen, in denen sich auch Geldner befand. Die Bürgschaftsbanken sind dabei nicht selbst Kreditgeber, sondern übernehmen ausschließlich Ausfallbürgschaften. Diese sind vom Staat und von den Bundesländern rückverbürgt. Bürgschaften können auch mit anderen Fördergeldern des Bundes oder der Länder kombiniert werden. Der Vorteil: Fördermittel geben Unternehmern Planungssicherheit zu günstigen, langfristigen Konditionen. Für die Hausbanken minimieren sie das Risiko und erleichtern den Instituten so die Kreditzusage (siehe Tabelle „Fördermittel“, Seite 56).

Aber nicht alle Handwerker sind so gut informiert wie Schreinermeister Geldner. Vor allem jenseits der Großstädte, bedauert Köntopp, sei das Engagement der Bürgschaftsbanken oft noch nicht bekannt genug. Die Institute gibt es in allen Bundesländern. 2012 wurden 7061 Bürgschaften ausgegeben 1709 davon ans Handwerk (siehe Grafik Seite 53). Dennoch gibt es immer noch Betriebsinhaber, die von dieser Lösung noch nie gehört haben. Andere kennen das Konzept zwar, gehen aber von falschen Voraussetzungen aus. Sprich: Sie wollen mithilfe der Bürgschaftsbank ihr eigenes Risiko minimieren und private Bürgschaften vermeiden. „Das geht jedoch nicht“, wie Köntopp betont.

Gute Planung zahlt sich aus

Grundsätzlich müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Bürgschaftsbank sich engagiert: Zum einen muss das Vorhaben wirtschaftlich sinnvoll sein, zum anderen müssen zuvor alle eigenen Rücklagen verwertet sein. Die Bürgschaftsbank springt nur dann ein, wenn ein Kreditinstitut ein Vorhaben grundsätzlich zwar als gut bewertet, aber nicht genügend Sicherheiten vorhanden sind, um die Basel-III-Kriterien zu erfüllen.

Sind der Unternehmer oder auch der Ehepartner vermögend, ist die Bürgschaftsbank nicht der richtige Ansprechpartner, erklärt auch Rainer Bindig, Betriebsberater bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern. „Schließlich kann der Staat kein Risiko übernehmen, das der Unternehmer selbst nicht tragen will.“ Aus diesem Grund wird auch höchstens für 80 Prozent der Kreditsumme gebürgt, mitunter auch nur für 50 Prozent.

Vor allem drei Bereiche sind es dabei, in denen sich die Bürgschaftsbanken engagieren: bei Gründungen, bei Investitionen im laufenden Geschäft, Anschaffungen, Bauten und wenn Betriebsmittel vorfinanziert werden müssen. Sanierungsfälle sind hingegen ausgeschlossen. „Die Bürgschaftsbank hilft bei Investitionen in die Zukunft, nicht bei alten Eigenverbindlichkeiten“, stellt Bindig klar.

Voraussetzung für jedes Engagement ist zudem, dass das geplante Vorhaben auf einem soliden Konzept beruht. Bei Existenzgründungen bedeutet dies, dass ein nachvollziehbarer Businessplan vorliegt, sonst ein ausgearbeitetes Konzept. „Es hat viele Gespräche gegeben, bis mein Projekt in trockenen Tüchern war“, erinnert sich Unternehmer Geldner. Dabei musste er nicht nur Zahlen vorlegen, sondern auch zeigen, dass er für die Sache brennt. „Neben der Idee und dem Businessplan sehen wir uns immer auch die Menschen an“, erläutert Bankerin Köntopp. Auch dies sei ein Grund, warum in Normalfall auch Bürgschaften vom Ehepartner verlangt würden (siehe dazu Kasten Seite 54). „So wird dokumentiert, dass auch der Partner dahintersteht“, so die Expertin. Die Gespräche werden auch genutzt, um das Konzept auf den Prüfstand zu stellen. „Wir treffen immer wieder Unternehmer, die gleich alles wollen“, so die Fachfrau. Das führt nicht zwangsläufig zur Ablehnung, sondern nur zu Änderungen. „Wir zeigen dann auf, welche kleinen Schritte sinnvoll und mit unserer Hilfe finanzierbar sind.“

Zwei Wege zum Kredit

Es gibt zwei Wege, eine Ausfallbürgschaft  der Institute zu erhalten. Im Regelfall führt der Weg über die Hausbank. Diese wendet sich dann an die Bürgschaftsbank, die Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnimmt und beispielsweise eine Begutachtung des Vorhabens einfordert. Der zweite Weg, „Bürgschaft ohne Bank“ genannt, funktioniert umgekehrt. Der Betriebsinhaber wendet sich direkt an die Bürgschaftsbank, die ihm zuerst die Bürgschaftsurkunde ausstellt, die er dann im Kreditgespräch mit seiner Bank vorlegen kann. Dieser Weg ist kaum bekannt, weil ihn nicht alle Bürgschaftsbanken offensiv anbieten.

Die Kosten für die Bürgschaft bleiben in beiden Fällen gleich. Bei der Bürgschaftsbank Brandenburg sind es 1,5 Prozent Bearbeitungsgebühr und ein Prozent im Jahr fällt für Gebühren an. Experten gehen aber davon aus, dass die Bürgschaft für das Handwerksunternehmen letztendlich kostenneutral bleibt. Denn Ausfallbürgschaften sind für die Banken vollwertige Sicherheiten und verbessern das Rating des jeweiligen Betriebs. Dadurch wird auch der Kredit selbst dann wieder günstiger.

Betriebsinhaber Geldner hat die neue Halle inzwischen bezogen und ist seit dem 30. August sein eigener Herr. Den Weg über die Bürgschaftsbank kann er empfehlen. „Ohne diese Möglichkeit hätte ich das nicht geschafft.“