Freigrenze bei Betriebsfeiern: Nur 110 Euro lohnsteuerfrei

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Betriebsfeiern sind bis 110 Euro je Mitarbeiter steuerfrei. Noch hält der Bundesfinanzhof daran fest.

Geschlossene Feier: Zur klassischen Betriebsveranstaltung sind nur Mitarbeiter und eventuell Angehörige zugelassen. - © WoGi - Fotolia

Finanzamt feiert mit

Der Fall

Jetzt kommt in den meisten Handwerksbetrieben wieder die Zeit für Betriebsausflüge und Sommerfeste. Neben Spaß, gutem Essen und Trinken sollen sie das Betriebsklima pflegen. Der Fiskus fördert solche Betriebsveranstaltungen. Kosten sie maximal 110 Euro brutto je teilnehmendem Mitarbeiter, ist die Zuwendung lohnsteuerfrei.

Das Unternehmen im Urteilsfall mit über 300 Beschäftigten hatte nicht so genau gerechnet. 175 Euro ermittelte ein akribischer Finanzbeamter. Über 11000 Euro Lohnsteuer sollte die Firma aus eigener Kasse nachzahlen.

Das Urteil

Das Finanzgericht folgte dem Beamten, doch der Betrieb legte Revision beim Bundesfinanzhof ein. Die Richter befassten sich mit lesbarem Unbehagen damit, dass der Betrag von 110 Euro trotz Preissteigerungen seit 2002 unverändert geblieben ist. „Doch zumindest eine ständige Anpassung des Höchstbetrags an die Geldentwicklung ist nicht Aufgabe des Gerichts“, so der BFH. Die Finanzverwaltung solle prüfen, ob der Grenzwert noch angemessen sei. Betriebe dürften Ausgaben, die nicht unmittelbar mit den Zuwendungen an die Mitarbeiter verknüpft sind, wie etwa Organisation der Veranstaltung und Fahrtkosten, bei der Berechnung ausklammern (Az. VI R 79/10).

Die Praxisfolgen

Das Urteil zeigt, wie genau Finanzämter und Betriebe mit dem Betrag von 110 Euro je Mitarbeiter rechnen sollten. Bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr dürfen Chefs ihren Mitarbeitern anbieten - etwa ein Sommerfest oder einen Betriebsausflug und die Weihnachtsfeier. Belaufen sich die Zuwendungen auch nur geringfügig auf über 110 Euro, ist die gesamte Zuwendung voll steuerpflichtig. Als kleiner Ausweg bleibt, dass der Betrieb die Kosten mit 25 Prozent pauschal zur Lohnsteuer anmeldet und selbst trägt. Konkret heißt es deshalb: Genau rechnen, je Mitarbeiter, der teilnimmt, und mit Nettobeträgen. Partner der Mitarbeiter werden diesen zugerechnet, schmälern also den Pauschalbetrag.

Beispiel: 15 Mitarbeiter und fünf Partner nehmen am Sommerfest teil. Die Kosten dürfen sich je Mitarbeiter auf 92,43 Euro netto plus 19 Prozent Mehrwertsteuer, knapp 110 Euro betragen. Lohnsteuerfrei bleibt das Fest also bei gut 1386 Euro netto oder 1650 Euro brutto.

Um ganz sicher dem Risiko der Lohnsteuer zu entgehen, empfiehlt Steuerberater Michael Stoll aus Pforzheim, dass Chef und Mitarbeiter eine Vereinbarung treffen. Diese könnte so lauten: „Überschreiten die auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen, die der Arbeitgeber anlässlich der Betriebsveranstaltung gewährt, den Betrag von 110 Euro, ist der Mehrbetrag vom Arbeitnehmer durch Barzahlung oder durch Kürzung des Nettolohns bei der nächsten Lohnab-rechnung zu erbringen“.

Tipp: „Um eine späte Überraschung bei einer Betriebsprüfung zu vermeiden, empfiehlt sich deshalb eine genaue Vorkalkulation der Betriebsveranstaltung“, so Steuerberater Stoll.