Nach Angaben des Bundesrechnungshofes sind die Hälfte aller Steuerbescheide fehlerhaft. Häufig sind dies auch Fehler zu Gunsten des Steuerpflichtigen. Es stellt sich daher die Frage: Begeht man eine Steuerhinterziehung, wenn man das Finanzamt auf diesen Fehler nicht aufmerksam macht?
Keine Steuerhinterziehung mangels Straftat
In einem brandaktuellen Urteil unter dem Aktenzeichen VIII R 50/10 stellt der Bundesfinanzhof sehr deutlich klar: Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben hat, begeht keine Steuerhinterziehung, wenn dem Finanzamt ein Fehler unterlaufen ist, der zu einer zu geringen Steuer führt.
Wohl gemerkt ist hier Voraussetzung, dass die abgegebene Steuererklärung auch richtig ist. Wenn dies jedoch der Fall ist, ist ein Steuerpflichtiger nicht dazu verpflichtet, das Finanzamt auf den Fehler im Bescheid hinzuweisen. Über die zu wenig bezahlte Steuer oder vielleicht sogar die zu viel erstattete Steuer darf man sich daher mit rechtlich ruhigem Gewissen freuen.
Tipp: Will das Finanzamt zu viel erstattetes Geld zurückholen, prüfen Sie (mit Ihrem Steuerberater), ob es dazu berechtigt ist. Wenn nicht, legen Sie Einspruch gegen den entsprechenden Steuerbescheid ein.