Falls die Rechnung doch nicht aufgeht

Gebäude-Energieberater | Handwerksbetriebe, die auch als Energieberater tätig sind, sollten ihre zusätzlichen Risiken entsprechend abdecken – sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen.

Falls die Rechnung doch nicht aufgeht

Energiesparen ist ein Dauerbrenner. Für Handwerksbetriebe aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist das ein zusätzliches Geschäftsfeld: Verbunden mit Risiken, denn es können Fehler passieren. „Falschauskünfte zu Gesetzen und Verordnungen zur Energieeinsparung, mangelhafte Dokumentation der bauphysikalischen Beurteilung, Falschberechnung nach der Energieeinsparverordnung und mitgeltender Normen“, listet Andreas Hammermann von der Signal Iduna mögliche Pannen auf. Auch vor Bewertungs-, Schätz- und Rechenfehlern ist niemand gefeit. Falsche Analysen, unrichtige Messungen, Verlust der Unterlagen gehören zum möglichen Schadensszenario. Folge: Vermögensschäden. „Sei es, dass der Einspareffekt nicht erreicht wurde, weil der Energieberater eine ungenügende Dämmung empfohlen hat. Sei es, dass bestimmte Fördermittel nicht fließen, wie es prog-nostiziert wurde“, erklärt Michael Pfeiffer von der Wüba die Lage. „Wer sich auf den beruflich erteilten Rat eines Fachmanns verlässt, darf davon ausgehen, dass ihm daraus entstehende Vermögensschäden ersetzt werden. Jedenfalls, wenn der Rat schuldhaft falsch erteilt wurde. Der Energieberater ist im Risiko“, erläutert der unabhängige Versicherungsberater Werner Fütterer. „Angenommen, jemand gibt 50000 Euro aus, um die vom Energieberater aufgezeigten Energiemängel abzustellen, und stellt anschließend fest: Die angestrebten Werte werden nicht erreicht. Dann hat der beratende Handwerker ein Problem“, so Fütterer. Über die betriebliche Haftpflichtpolice sind Handwerker in den marktüblichen Verträgen zwar gegen Personen- und Sachschäden versichert – nicht aber gegen Vermögensschäden.

Carla Fritz

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de