Fahrzeug im Privatvermögen: Vorsteuerabzug sichern

Zugehörige Themenseiten:
Dienstwagen und Fuhrpark

Wenn Handwerksunternehmer etwa ihr Auto zu weniger als zehn Prozent betrieblich nutzen, gibt es keinerlei Vorsteuerabzug. Der Europäische Gerichtshof prüft jetzt, ob die Regel gegen EU-Recht verstößt.

© © Comugnero Silvana - Fotolia.com

Werden das private Auto, der Computer oder das Handy weniger als 10 Prozent betrieblich eingesetzt, erhält der Handwerkschef keinen Vorsteuerabzug. So sieht es das deutsche Umsatzsteuerrecht vor. Für den Bundesfinanzhof (Az.: X R 15/15) verstößt die Regel gegen die Vorgaben der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt zu klären, ob Firmenchefs wenigstens anteilig ihrer betrieblichen Nutzung vom Vorsteuerabzug profitieren können.

Betroffene sollten deshalb ihren Umsatzsteuerbescheid mit Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs offen halten, um zumindest in den Genuss von 9 Prozent Vorsteuern zu gelangen.