Facebook-Fanseiten im Visier der Datenschützer

Rechtsfalle Internet: Sind Unternehmer mit einer Fanseite bei Facebook aktiv, wollen Datenschützer sie für einen korrekt eingehaltenen Datenschutz innerhalb des sozialen Netzwerks in die Verantwortung nehmen. Das ist schwerlich zu gewährleisten. Ein aktuelles Urteil lässt betroffene Chefs jetzt aufatmen.

In sozialen Netzwerken wie Facebook gelten persönliche Daten der Nutzer als nicht sehr sicher. - © Andrea Danti, Fotolia.com

Mit Kunden ins Gespräch kommen, spannende Angebote bekannt machen: Viele Handwerksunternehmer nutzen soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook erfolgreich für ihr Marketing. Facebook wird jedoch von deutschen Datenschützern als problematisch eingestuft. Auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kritisiert den Umgang mit den Nutzerdaten durch Facebook. Es hatte Unternehmen in der Vergangenheit aufgefordert, die Aktivitäten in dem sozialen Netzwerk einzustellen.

Der Fall landete vor Gericht: Drei schleswig-holsteinische Unternehmen, die bei Facebook eine Fanseite betreiben, hatten gegen die Anordnung geklagt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht gab ihnen Recht: Das ULD sei demnach nicht berechtigt, von den Betreibern von Facebook-Fanseiten zu verlangen, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Die streitigen Anordnungen des ULD wurden aufgehoben. Das Gericht ließ eine Berufung zu. Ob das ULD Gebrauch davon machen wird, ist noch offen.

Hintergrund: Wer auf Facebook als angemeldeter Nutzer aktiv ist, muss damit rechnen, dass sein Nutzungsverhalten von Facebook als Datensatz bei Facebook gespeichert wird. Diese Datenerfassung verstoße gegen Vorschriften des Datenschutzes, so das ULD. Weil Nutzer nicht ausreichend informiert würden und ein Widerspruch gegen die Datenspeicherung nicht vorgesehen sei. Betreiber einer Facebook-Fanseite seien hierfür mitverantwortlich.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es ließ offen, ob und in welchem Umfang die Erfassung von Daten der Nutzer der Fanseite zur Verletzung von Datenschutzrechten führt. Jedenfalls sei ein Betreiber hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich, da er weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung habe.