Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Europäische PSA-Verordnung: neue Pflicht zur Unterweisung

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Auf den ersten Blick tangiert die Neuerung im europäischen Recht zum Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Arbeitgeber nicht. Doch wie so oft im Vorschriftendschungel liegen die Tücken auch hier im Detail. Welche Änderungen in der Unterweisungspflicht sich in Folge der neuen PSA-Verordnung für Unternehmer ergeben.

Feinstrick-Handschuh von Würth 6
Der Schnittschutzhandschuh CUT 3/100 - © Benjamin Schmidt

Wer PSA innerhalb der Europäischen Union auf den Markt bringt, muss gesetzliche Vorgaben einhalten. Diese reichen von den – vielfach europaweit genormten – Prüfverfahren bis zum Kennzeichnen der jeweiligen PSA-Komponente. Die frühere zentrale Rechtsgrundlage dafür, die europäische PSA Richtlinie (89/686/EWG), wurde 2018 durch die sogenannte PSA-Verordnung (2016/425/EU) abgelöst. Nach einer Übergangsfrist darf seit 21. April 2019 nur noch PSA in Verkehr gebracht werden, die den neuen Regelungen entspricht.

Die gute Nachricht: Sie dürfen Ihre PSA weiterbenutzen

Gut zu wissen für jeden Arbeitgeber, dessen Mitarbeiter Sicherheitsschuhe, Schutzhelm oder Schutzhandschuhe verwenden, ist: An der Auswahl, dem Einsatz oder dem Sicherheitsniveau von PSA ändert sich durch die Neuregelungen nichts. Sie dürfen sämtliche Schutzausrüstung weiter benutzen, es gibt keine Rücknahme-Aktionen. Grundlage für den PSA-Einsatz bleiben nach wie vor Ihre Gefährdungsbeurteilungen von Tätigkeiten und Arbeitsplätzen.

Wichtig: Neue Einstufungen weiten Unterweisungspflicht aus

Alle Schutzausrüstungskomponenten werden einer von 3 Kategorien zugeordnet, die mit römischen Ziffern bezeichnet werden (siehe Tabelle).

PSA-Kategorien gemäß PSA-Verordnung
Kategorie I = geringfügige Risiken z.B. Schürzen, Sonnenbrillen, einfache Handschuhe
für Gartenarbeiten
Kategorie II = mittlere Risikenz. B. Sicherheitsschuhe, Schutzhelme, Schutzbrillen
Kategorie III = schwerwiegende Risiken wie Lebensgefahr
oder irreversible Gesundheitsschäden
Atemschutzmasken, PSAgA (Schutz vor Absturz), Handschuhe und Schutzkleidung zum
Schutz vor gefährlichen Chemikalien oder vor Stromschlag

Die neue PSA-Verordnung hat die Einstufung einiger PSA-Komponenten geändert, so dass jetzt weitere Risiken der Kategorie III zugeordnet werden, etwa.

  • Ertrinken
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
  • Hochdruckstrahl
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
  • schädlicher Lärm

Somit fallen nun auch Produkte wie etwa Rettungs-Schwimmwesten , Gehörschutzstöpsel oder Schnittschutzhosen für Arbeiten mit der Motorsäge unter Kategorie III. PSA dieser Kategorie erkennen Sie daran, dass nach der CE-Kennzeichnung eine Zahlenfolge angegeben ist. Anhand dieser Kennnummer lässt sich die zuständige notifizierte Stelle (Prüfstelle) ermitteln.

Entscheidend für Arbeitgeber und betriebliche Arbeitsschützer ist: Für jede PSA der Kategorie III gilt die Pflicht zu einer praktischen Unterweisung der Beschäftigten. Das heißt, für diese PSA müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter das Anziehen, Anlegen bzw. Benutzen einüben und trainieren. Es genügt nicht, wenn die Fachkraft für Arbeitssicherheit lediglich dazu informiert. Auch eine noch so gelungene Power-Point-Präsentation, eine Unterweisungssoftware oder ein Online-Tool für Kategorie-III-PSA ersetzt nicht die verpflichtende praktische Anleitung.

PSA Kategorie III: Einüben schafft Sicherheit

Sehen Sie diese erweiterte Unterweisungspflicht nicht vorschnell als unerwünschte Belastung. Es ist durchaus sinnvoll, dass Mitarbeiter, die sich vor tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden schützen, dies zuvor nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch lernen und einüben. Schon beim vermeintlich simplen Einsetzen eines Gehörschutzstöpsels kann man einiges falsch machen. Mit schmutzigen Fingern eingesetzt können sie Infektionen auslösen. Ist der Schaumstoff nicht richtig eingerollt und im Gehörgang positioniert, erreicht er niemals den notwendigen Grad an Lärmdämmung.

Tipp: Wie man Ohrstöpsel richtig verwendet, können Sie – in weniger als 1 Minute – in diesem Video anschauen und für Ihre Unterweisung nutzen.

PSA im Alltag: Schutz nur bei korrekter Handhabung

Machen Sie sich und Ihren Mitarbeitern bewusst, wie fatal sich eine vermeintliche oder vorgetäuschte Schutzwirkung auswirken kann. Denn man ist genau dann besonders gefährdet, wenn man sich zwar geschützt glaubt, aber die Schutzwirkung eingeschränkt ist oder verloren geht. Wer einen ungeeigneten Schutzhandschuh wählt, greift eher beherzt zu und verätzt sich vielleicht die Finger. Ein Helm mit offenem Kinnriemen kann genau dann vom Kopf fallen, wenn man vor einem Hindernis stolpert. Lärmschäden des Innenohrs – z. B. durch falsch eingesetzte Gehörschutzstöpsel – sind unheilbar, auch wenn man die Folgen vielleicht erst Jahre später zu spüren bekommt. Es gibt daher viele gute Gründe, das korrekte Auswählen und Benutzen von Schutzausrüstung immer wieder praktisch einzuüben.