Nutzfahrzeuge Ladung richtig sichern

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Im Transporter herumfliegendes Werkzeug und Teile können tödlich sein. Wie Handwerker Ladung richtig sichern, und welche gesetzlichen Vorschriften sie dabei einhalten müssen.

Enorme Wucht: Crashtest mit Beladung des Fahrzeugeinrichters Sortimo. - © sortimo

Erst sichern, dann starten

Die Unfallstatistik spricht Bände: Durch eine nachlässige Sicherung von Ladung werden jährlich über 800 Menschen leicht, teils schwer oder sogar tödlich verletzt, ganz zu schweigen vom wirtschaftlichen Schaden.

„Erst gurten, dann starten“ lautet die Maßgabe für jeden Autofahrer. Was für den Menschen gilt, ist aber auch für die Ladung auf oder im Auto oberstes Gebot. Denn die physikalischen Kräfte, die bei einer Vollbremsung, einem Crash oder in einer schnellen Kurve auftreten, wirken auf Personen sowie Ladung im gleichen Maße und sind immens: Sie können dabei auf das bis zu Fünfzigfache ihres Eigengewichts beschleunigt werden. Ladung richtig zu sichern ist keine Schwierigkeit, wenn man die entscheidenden Regeln beachtet.

Die Wichtigste: Die schwersten Gegenstände im Sinne eines optimalen Schwerpunkts zuerst einladen, möglichst auf Anti-Rutschmatten. Werden mehrere schwere Kisten oder Kartons transportiert, sollte man diese auf dem Laderaumboden flächig verteilen, anstatt zu stapeln, und sie „formschlüssig“ aneinanderreihen. Das heißt beispielsweise Kiste an Kiste, sodass sich diese bereits ohne Zurrgurte gegenseitig abstützen.

Ladung richtig verzurren

Packt man leichteres Equipment oben drauf, empfehlen sich Sicherungselemente wie Abdeck- oder Zurrnetze, Sperrstangen, Klemmbretter oder Zurr- beziehungsweise Ratschengurte, deren Haken in vorhandene Ösen oder nachträglich installierte Loch- und Ankerschienen eingeklinkt werden können. Beim Kauf von Gurten sollte man darauf achten, dass sie der aktuell gültigen DIN EN 121952 entsprechend gekennzeichnet sind.

Wer Werkzeug und Kleinteile transportiert, ist mit einer professionellen Fahrzeugeinrichtung auf der sicheren Seite, denn dort kann alles ohne großen Zeitaufwand richtig verstaut werden.

Natürlich gibt es auch Normen für die Belastbarkeit von Fahrzeugaufbauten. Diese müssen beim Fahrzeug- oder Aufbauhersteller geklärt und den Fahrern mitgeteilt werden.

Ladungssicherung gesetzlich vorgeschrieben

Ladungssicherung ist kein freiwilliger Schutz, sondern Gesetz. Die Straßenverkehrs-Ordnung schreibt vor, dass Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann.

Wird durch ungesicherte Ladung ein mitfahrender Angestellter oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt oder gar getötet, kommen auf den Verursacher hohe finanzielle Forderungen seitens der Opfer zu. Außerdem können die Kfz-Haftpflicht-Versicherung sowie die Berufsgenossenschaft die Kostenübernahme verweigern, wenn dem Fahrer des Transporters grobe Fahrlässigkeit bei der Ladungssicherung nachgewiesen werden kann.

Fahrer und Halter für Ladungssicherung verantwortlich

Die Verantwortung für Fahrzeug und Ladung liegt laut Straßenverkehrsordnung beim Fahrzeughalter. Er muss ein geeignetes Fahrzeug sowie Ladungssicherungsmittel zur Verfügung stellen. Für die konkrete Sicherung ist dann der Fahrer verantwortlich. Allerdings muss der Fahrzeughalter oder Fuhrparkverantwortliche nicht nur das Fahrzeug entsprechend ausrüsten, „sondern den Fahrer auch in eine korrekte Ladungssicherung einweisen“, erklärt Katja Löhr-Müller, Fachanwältin für Fuhrparkrecht.

Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist, wird es teuer: Der Bußgeldkatalog sieht bis zu 150 Euro und drei Punkte in Flensburg vor. Außerdem kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen. Das kommt dann den Betrieb in aller Regel noch deutlich teurer.