Erbschaftsteuer trotz Verfassungsbeschwerde fällig

Es mehren sich die Anzeichen, dass die seit Anfang 2009 geltende neue Erbschaftssteuer möglicherweise verfassungswidrig ist. Für Steuerzahler gilt: gezahlt werden muss sie trotzdem, wie jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat.

Erbschaftsteuer trotz Verfassungsbeschwerde fällig

Die Bundesrichter lehnten den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ab, sodass der Betroffene die Erbschaftsteuer zunächst einmal zahlen muss.

Die Begründung der Bundesrichter: Eine Aussetzung setzt ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen voraus, das gegen öffentliche Belange abzuwägen ist. In diesem Fall musste damit das öffentliche Interesse am Vollzug des Erbschaftsteuergesetzes gegen die Interessen des Mannes abgewogen werden. Für die Bundesrichter wog das Gesetz schwerer, da eine Aussetzung der Vollziehung dazu führen würde, dass das Gesetz überhaupt nicht mehr angewandt werden könnte.

Ob das Gesetz verfassungswidrig ist, klärt das Bundesverfassungsgericht in den Verfahren mit den AZ: 1 BvR 3198/09,1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3196/09.

sel


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