UFH Landshut Nachfolge: Erben und Vererben eines Unternehmens

In routiniert digitaler Form nahmen am 12. Mai 2021 rund 15 Unternehmerinnen aus dem Arbeitskreis Landshut über die Plattform Zoom an einem gemeinsamen Infoabend teil.

Vortrag Erben und Vererben UFH Landshut
Rechtsanwältin Maria Biederer (links oben), UFH-Vorsitzende Manuela Nemela (rechts) und Teilnehmerinnen - © UFH Landshut

Maria Biederer, Rechtsanwältin aus Regensburg bekam von der UFH-Vorsitzenden Manuela Nemela die Mikrofonfreigabe und startete mit Ihrem Vortrag. Die Rechtsanwältin stimmte die Teilnehmerinnen mit Fällen aus der Praxis in die Notwendigkeit von Vollmachten und Testamenten ein.

Drei Bereiche im Blick

Besonders wichtig sei es für die Inhaber und Inhaberinnen eines Unternehmens, immer drei Bereiche im Blick zu haben. Denn es reiche nicht aus, nur die Familie und die dazugehörige Erbenstellung anzusehen. Es sei enorm wichtig, auch die steuerlichen Vorgaben des Staates, sowie die rechtlichen Vorgaben des Unternehmens zu betrachten.

Ohne ein Testament tritt eine gesetzliche Erbenstellung ein. Durch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft besteht die Gefahr der Veräußerung des Unternehmens und Nachfolger können den Betrieb nicht halten, so Frau Biederer.

Vollmachten prüfen

Mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt, oder auch allein, kann nach Feststellung der Unternehmensform eine postmortale Vollmacht erstellt werden. Weiter ist zu prüfen, welche juristischen Vollmachten verfügt sind. Diese sollten sehr deutlich und konkret formuliert und mit der Hausbank abgestimmt sein. Auch eine individuell erstellte Vorsorgevollmacht, sowie eine Betreuungsverfügung sind notwendig und gehört ebenfalls in den Safe eines Unternehmens.

Als dritter Punkt muss der steuerliche Aspekt im Todesfall überprüft werden, denn der Staat gibt hier die Vorgabe zur 5-jährigen Betriebsweiterführung, ebenso regelt er die steuerfrei vererbbare Summe an Partner und Kinder.

Die Klärung und Durchführung der vorgenannten Punkte gewährleiste im Ernstfall, dass der Betrieb vom Ehepartner oder Nachfolger weitergeführt und deren Existenzen gesichert sind, ebenso die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Nur so sei sichergestellt, dass der Betrieb gegenüber Geschäftspartnern und Banken handlungs- und geschäftsfähig bleibt, endet die Anwältin ihre Ausführung.

Mit einem Dankeschön und einem Blumengruß per Post verabschiedete sich UFH-Vorsitzende Manuela Nemela und bedankte sich im Namen aller Teilnehmerinnen.


Die UFH sind in der Weiterbildung aktiv tätig. Ziele der monatlichen Treffen sind neben der Netzwerkbildung auch fachliche Kompetenzen der Unternehmerfrauen zu stärken und eine betriebsnahe Fortbildung zu ermöglichen. Nähere Informationen zum Jahresprogramm sowie zum Verein der Unternehmerfrauen gibt es unter www.unternehmerfrauen-bayern.de. Zum Arbeitskreis Landshut bei Manuela Nemela, Telefon 0871/ 71438 sowie http://www.unternehmerfrauen-bayern.de/landshut.html .

Interessierte Frauen sind jederzeit herzlich zu einem Meeting eingeladen.