Entnahmen im Lebensmittelhandwerk: Niedrigste Werte ansetzen

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Der Fiskus geht bei Bäckern und Metzgern immer davon aus, dass sie ihren Eigenbedarf an Lebensmitteln aus ihrem betrieblichen Bestand decken – und setzt dafür im Zweifel pauschale Werte an. Doch das kann teuer werden.

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Wenn Handwerksunternehmer etwa Brot- oder Fleischwaren aus der eigenen Produktion für die Familie mit nach Hause nehmen, handelt es sich um eine so genannte Entnahme oder im Fachjargon unentgeltliche Wertabgabe. Diese wirkt sich gewinnerhöhend aus, es fallen also Steuern an.

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht jedes Jahr pauschale Werte für diese Entnahmen. Sie werden auf Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte festgesetzt und beruhen daher nur auf Erfahrungswerten. Individuelle Anpassungen sind nicht möglich. Für den Unternehmer haben sie zwar den Vorteil, dass er seinen privaten Verbrauch nicht einzeln aufzeichnen muss. Die Wertangaben sind im Sinne des Fiskus aber großzügig bemessen.

Als Arbeitshilfe finden Sie deshalb eine Tabelle, die eigens auf das Lebensmittelhandwerk zugeschnitten ist. So können Sie selbst entscheiden, ob Sie die Pauschbeträge zur Vereinfachung nutzen wollen oder lieber niedrigere Werte aufgrund Ihrer Einzelaufzeichnungen ansetzten möchten.