Gesetzeslage ab September 2021 Familienplanung: Elterngeld-Regelungen für Angestellte und Selbstständige

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Elternzeit

Gleiches Recht für alle: Auch Arbeitgeber haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternzeit. Rechtsanwältin Bettina Trojan erklärt, worauf es beim Elterngeld für Selbständige ankommt.

Familie mit zwei Kindern, sparen
Eltern erhalten im Rahmen des Elterngeldes den sogenannten Geschwisterbonus, wenn zusätzlich zum Neugeborenen ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. - © Studio Romantic - stock.adobe.com

Elterngeld sowie Elterngeld Plus gibt es für Angestellte und Selbständige für die ersten zwölf Monate nach der Geburt. Werden die zusätzlichen "Partnermonate" genommen, können Paare, die sich die Elternzeit teilen, ihren Anspruch auf 14 Monate ausweiten. Alleinerziehenden mit alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht stehen die 14 Monate volles Elterngeld allein zu. Den Mindestbetrag von monatlich 300 Euro bekommen dabei allen Eltern einkommensunabhängig. Diesen Teil vom Elterngeld gibt es für nicht erwerbstätige ebenso wie für selbständige Mütter oder Väter. Darüber hinaus gehende Zahlungen sind allerdings bei Selbständigen wie auch bei Angestellten einkommensabhängig. Die Leistung kann dabei von 65 bis 100 Prozent des früheren monatlichen Nettoeinkommens reichen, ist aber bei 1.800 Euro gedeckelt.

Grundlage ist dafür das Bundeselterngeldgesetz. Entsprechend beträgt das Elterngeld Plus die Hälfte dieses Betrags – für die jeweils doppelte monatliche Dauer. Und genau an dieser Stelle greift laut Informationen der ARAG Versicherung die erste Auswirkung der Elterngeld-Reform 2021 (siehe "ElterngeldPlus bzw. Teilzeitarbeit"). Hier die Elterngeld-Regelungen im Überblick:

ElterngeldPlus bzw. Teilzeitarbeit

Bis August 2021 dürfen Mütter oder Väter, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit ihren Beruf ausüben, nur 30 Stunden pro Woche arbeiten, ohne ihren Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Diese zulässige Arbeitszeit wird ab 1. September 2021 auf 32 Stunden angehoben, so dass Eltern während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit eine Vier-Tage-Woche ermöglicht wird. Diese Regel verschafft viel Flexibilität. Mütter und Väter können beispielsweise erst einige Monate aussetzen und regulär Elterngeld beziehen und anschließend zum ElterngeldPlus wechseln, um mit reduzierter Stundenzahl weiterzuarbeiten.

Partnerschaftsbonus

Wenn beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten möchten, gewährt der Staat den sogenannten Partnerschaftsbonus. Diese Zusatzleistung kann ab 1. September 2021 mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden, vorher waren 25 bis 30 Stunden je Woche Voraussetzung. Dazu wird der Bonus vereinfacht und flexibler gestaltet: Bis 31. August 2021 müssen Eltern mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten, um den Bonus beziehen zu können. Ab 1. September 2021 kann die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten gewählt werden.

Geschwisterbonus

Eltern bekommen den sogenannten Geschwisterbonus, wenn zusätzlich zum Neugeborenen ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Auch für ein weiteres Kind unter 14 Jahren mit mindestens 20-prozentiger Behinderung gibt es den Aufschlag. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent vom Elterngeld, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten winken monatlich für jedes zweite und weitere Kind zusätzlich ein Mehrlingsbonus in Höhe des Mindestelterngelds von je 300 Euro – beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus.

Frühchenmonate

Eltern von besonders früh geborenen Kindern wird mehr Zeit gegeben. Für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren werden, bekommen Eltern deshalb ab 1. September 2021 einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.

Spitzenverdiener

Spitzenverdiener-Eltern gehen ab 1. September 2021 eventuell leer aus. Die Streichung des Elterngelds hängt ganz vom Einkommen ab: Ab einem gemeinsamen Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro (bis 31. August 2021 lag diese Grenze bei 500.000 Euro) gibt es kein Elterngeld mehr. Für Alleinerziehende liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Reform des Jahres 2021 zu finanzieren. Laut Bundesfamilienministerium sind davon lediglich 0,4 Prozent der Eltern, also 7.000 Menschen, betroffen.

Berechnungsgrundlage

Wie hoch das Elterngeld ist, richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, welches den Antrag stellt. Kann man hierfür bei Angestellten einfach in die Gehaltsabrechnung schauen, ist die Lage bei Selbstständigen komplizierter. Bei ihnen wird von dem Gewinn eine Pauschale für bestehende Pflichtversicherungen abgezogen: Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (9 Prozent), gesetzliche Rentenversicherung (10 Prozent), Arbeitslosenversicherung (2 Prozent) und eventuell die Kirchensteuer (8 Prozent). Dieser Betrag wird bei Selbständigen nach Steuerklasse 4 ohne Faktoren versteuert. Was danach übrig bleibt, wird als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld in Höhe von 65 beziehungsweise 67 Prozent herangezogen.

Gewinnanrechnung bei Selbstständigen:
„Chefs können die Babypause nicht ablehnen und sollten deshalb nach Kompromissen suchen.“ Bettina Trojan, Anwältin und Expertin für Elterngeldfragen in Köln. - © Trojan

Der Geldzufluss während der Elterngeldbezugszeit wirkt sich bei Selbstständigen grundsätzlich schädlich aus und zwar unabhängig davon, wann er erarbeitet wurde. Weil der Gewinn voll auf das Elterngeld angerechnet wird, sollten Selbständige nach Empfehlung von Rechtsanwältin Bettina Trojan ihren Gewinn ständig im Blick haben. Bei hohen Gewinnen sei eine Investition in Anlagen und Maschinen jedoch wenig sinnvoll, da diese steuerlich nicht voll auf den Monat angerechnet werden.

Gewinne und Verluste bei Selbstständigen:

Vorsicht: Wenn eine Unternehmerin oder ein Unternehmer während der Elternzeit keine Einnahmen erzielt oder sogar Verluste schreibt, kann es passieren, dass die Elterngeldstellen die Abmeldung des Gewerbes verlangen. Erzielt der Betrieb während der Elternzeit der Chefin oder des Chefs dagegen höhere Einnahmen als in den Jahren zuvor, werden die Behörden in der Regel ebenfalls misstrauisch. Schließlich lässt es sich schlecht darstellen, dass ein Betrieb ohne den Chef mehr Gewinn erzielt als mit ihm.

Steuerklassenoptimierung für Selbstständige:

Wer als Chefin oder Chef eine Elternzeit plant, sollte sich frühzeitig Gedanken um die richtige Steuerklasse machen. So fällt das Elterngeld möglichst hoch aus. Spätestens sieben Monate vor dem errechneten Geburtstermin sollte der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse erfolgen.

Krankenversicherung bei Selbstständigen:

In Sachen Krankenversicherung wird während der Elterngeldbezugszeit unterschieden zwischen Pflicht- und Freiwilligversicherten. Sind Selbständige in der Krankenversicherung gesetzlich pflichtversichert, fallen während des Bezugs vom Elterngeld keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Während der Elternzeit bleiben sie dennoch weiter gesetzlich krankenversichert. Anders sieht es bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Selbständigen aus. Sie müssen grundsätzlich weiter Beiträge zahlen. Die Ausnahme: Es liegt ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzung für eine Familienversicherung vor. In diesem Fall sind selbständige Väter und Mütter als Empfänger vom Elterngeld für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei über den Partner versichert. Selbstständige, die privat krankenversichert sind, zahlen übrigens dagegen regulär weiter Beiträge – und sollten sich auch um eine Police für das Kind kümmern.