ElsterLohn II: Was sich ab 2012 bei der Lohnsteuer ändert

Ab 2012 soll die Lohnsteuer komplett elektronisch abgewickelt werden. ElsterLohn II heißt das neue digitale Verfahren. Damit soll laut dem Bundesministerium für Finanzen die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmer und dem Finanzamt erleichtert werden.

Die Lohnsteuerkarte 2010 ist auch noch im Jahr 2011 gültig. - © ddp

Arbeitgeber sollen ab 2012 die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten von der Finanzverwaltung in Bonn abrufen können. Vom Arbeitnehmer müssen dafür Identifikationsnummer und Geburtsdatum vorliegen. Die Daten sollen dafür in der sogenannten ELStAM-Datenbank gesammelt werden. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Alle Steuerfälle werden über die Steuer- Identifikationsnummer zugeordnet und zentral verwaltet. Die Identifikationsnummer wurde bereits 2008 eingeführt und ist seither von der Geburt des Steuerpflichtigen an ein Leben lang gültig.

Es gibt jedoch eine Sonderregelung, wenn Betriebsinhaber nicht in der Lage sind, die Lohnsteuerinformationen ihrer Mitarbeiter elektronisch abzurufen. Das Betriebsstättenfinanzamt kann dafür eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wird dem Antrag zugestimmt, übermittelt das Betriebsstättenfinanzamt die Arbeitnehmerdaten an die ELStAM-Datenbank. Diese Härtefallregelung muss jedoch jährlich neu beantragt werden.

Beim Bundesministerium für Finanzen sind weitere Informationen für Arbeitgeber unter www.elster.de zu finden. Bei individuellen Fragen ist auch das Finanzamt von nun an zuständig.