Entgeltgleichheit Einigung auf Gesetzesentwurf

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Am 06. Oktober 2016 einigte sich die Regierungs-Koalition auf einen Kompromiss zum Gesetzesentwurf zur Entgeltgleichheit. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sind Unternehmen erst ab 200 Mitarbeitern von einer Auskunftspflicht betroffen.

Das Entgelttransparenzgesetz soll für Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen sorgen. - © Thomas di Paolo

Ein Koalitionsausschuss einigte sich auf einen Entwurf zum Entgelttransparenzgesetz. Losgetreten wurden die Diskussionen um besagtes Gesetz von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD).  Sie forderte im vergangenen Jahr das Inkrafttreten eine Regelung zur Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen.

Zweck des Gesetzes solle es sein, eine Gehaltstransparenz in der Bundesrepublik zu schaffen. Arbeitnehmer wären so in der Lage, herauszufinden, ob sie in der gleichen Lohnstufe sind wie Kollegen in ähnlichen Positionen.

Unternehmen ab 200 Mitarbeitern betroffen

Nun einigte sich die Koalition am 06. Oktober 2016 auf einen Kompromiss. Nach dem neuen Gesetzesentwurf sind Unternehmen erst ab 200 Mitarbeitern von einer Auskunftspflicht betroffen. Ein Ausschluss kleinerer Betriebe von der Regelung freut besonders den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Zuvor kritisierte dieser, dass das neue Gesetz eine erhebliche bürokratische Belastung für kleinere und mittlere Betriebe darstelle.

Auch CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt äußerte sich in einem Interview im Deutschlandfunk positiv über die Formulierung einer Mindestgröße: „Es war hier die Aufgabe, dass wir eine Lösung finden, die auf der einen Seite mehr Transparenz bringt, was die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern betrifft, und zum zweiten aber auch den für die Unternehmen damit verbundenen Aufwand in Grenzen hält.“

In dem neuen Gesetzesentwurf zur Entgeltgleichheit ist auch geregelt, wer welchen Anspruch auf welche Informationen bezüglich der Entgelttransparenz besitzt. Dabei werden Arbeitgeber, die nach Tarifverträgen zahlen, begünstigt. Sie können ihre Mitarbeiter bei Anfragen lediglich auf die tarifliche Entgeltregelung verweisen. Anfragen stellen können Arbeitnehmer in tarifgebundenen Betrieben außerdem nur an den Betriebsrat.

Angestellte ohne Tarifvertrag könnten sich im Gegensatz dazu direkt an den Arbeitgeber wenden. Vom ZDH wird kritisiert, dass die Regelungen hierzu nicht eindeutig genug sind.

Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern werden außerdem zu einer regelmäßigen Berichterstattung bezüglich vorgenommener Maßnahmen zur Gleichstellung im Betrieb aufgefordert. Überprüft werden soll dies alle 5 Jahre.

Kritik an Wirksamkeit

Positiv bewertet das Handwerk die Entscheidung, Betriebe nicht dazu zu verpflichten, bei Stellenausschreibungen ein Mindestentgelt anzugeben. Doch steht man dem gesamten Gesetzesentwurf skeptisch gegenüber. „Das Handwerk hegt weiter grundsätzliche Vorbehalte, was die Wirksamkeit eines ‚Entgelttransparenzgesetzes‘ angeht“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke, „Es bleiben Zweifel, ob die vorgesehenen gesetzgeberischen Maßnahmen geeignet sind, die strukturellen Ursachen einer vermeintlichen Entgeltungleichheit zwischen Männer und Frauen zu verändern. Wir brauchen keine komplizierten gesetzlichen Regelungen, sondern insbesondere einen Ausbau der Kinderbetreuung oder verstärkte Initiativen zur Änderung des Berufswahlverhaltens von Frauen."

Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, hingegen glaubt laut Tagesspiegel an die Wirksamkeit des Entgeltgleichheitsgesetzes: "Die neue Transparenz wird beim Abbau der Lohnlücke helfen. Ein Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wäre allerdings wünschenswert gewesen. Das muss jetzt das nächste Etappenziel sein."

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln übt Kritik: „Die durchschnittlichen Entgeltunterschiede von gut 21 Prozent für das Jahr 2015 können nahezu vollständig durch systematisch unterschiedliche Merkmale in den Berufsbiografien von Frauen und Männern erklärt werden. Sie sind keine Folge einer unsachgemäßen Ungleichbehandlung in den Betrieben.“

Zwar scheint man sich über die Zweckmäßigkeit eines derartigen Gesetzes einig zu sein, doch die Umsetzung bleibt fraglich. Sicher ist nur, dass es sich momentan immer noch um einen Entwurf handelt. Wie das Gesetz zur Entgeltgleichheit aussehen wird, ist noch nicht entschieden.