Einbruchschutz: Jetzt gibt es Zuschüsse vom Staat

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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Förderung von baulichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche beschlossen. Demnach können private Eigentümer und Mieter ab sofort direkte Zuschüsse bis zu 1500 Euro bei der KfW in Anspruch nehmen.

Sichern Sie Ihr Eigentum, bevor es zu spät ist. Die KfW fördert nun auch privaten Einbruchschutz. - © © Igor Mojzes - Fotolia.com

Der Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz (BVRS) begrüßt die vom Bundesbauministerium in Kraft gesetzte Förderung von baulichen Maßnahmen zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche. Demnach können private Eigentümer und Mieter ab sofort direkte Zuschüsse bis zu 1500 Euro bei der KfW in Anspruch nehmen. Wer diese Einbruchschutzmaßnahmen mit einem altersgerechten Umbau kombiniert, kann insgesamt bis zu 5000 Euro Zuschuss erhalten.

Insgesamt 30 Millionen Euro Förderung

Mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro fördert der Bund in den nächsten drei Jahren die Nachrüstung von einbruchhemmenden Fenstern und Rollläden. Positiv bewertet der BVRS zudem die Kombinierbarkeit von Einbruchschutzmaßnahmen mit dem KfW-Programm "Altersgerecht Umbauen". Darin stehen bis Ende 2017 jährlich weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung. Besonders wichtig ist dem Verband die Fördervorschrift, wonach die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Handwerks erfolgen muss.

Preisweitere Lösungen sollten auch berücksichtigt werden

Für nicht praktikabel hält der BVRS die Anhebung der technischen Mindestvoraussetzungen der Produktqualität auf die Widerstandsklasse RC2 (Resistance Class 2). Die nach der BVRS-Richtlinie 111 als einbruchhemmend angesehenen Rollläden mit stabilem Rollladenpanzer, verstärkten Führungsschienen und Hochschiebesicherungen fallen bisher nicht darunter. "Die jahrzehntelangen Erfahrungen unserer Fachhandwerksbetriebe zeigen jedoch sehr wohl, dass diese Rollläden in vielen Fällen Einbrecher von weiteren Versuchen abbringen", so ein Verbandssprecher. Sind solche Rollläden geschlossen, könne der Einbrecher in der Regel gar nicht erst bis zum Fenster vordringen. Daher will der BVRS weiter auf die Politik einwirken, diese vergleichsweise preiswerte Lösung künftig in ihrer Förderung zu berücksichtigen.

Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Die Zuschüsse können wie gewohnt mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, z. B. bei einem ohnehin geplanten Austausch der Fenster. Zuständig für die Förderung ist die KfW.